Israel unterliegt im lang anhaltenden Ölstreit mit Iran

 

Foto von Eliyahu Hershkovitz Ölpest im Evrona Natur Reservat. Die Eilat-Ashkelon Pipeline Company ist vor kurzem nach einer Ölpest im Süden Israels in den Schlagzeilen gewesen. Sie ist auch an einem lang andauernden Schiedsgerichtsverfahren mit dem Iran über die gekappte Geschäftsbeziehung beteiligt.

Foto von Eliyahu Hershkovitz
Ölpest im Evrona Natur Reservat.
Die Eilat-Ashkelon Pipeline Company ist vor kurzem nach einer Ölpest im Süden Israels in den Schlagzeilen gewesen. Sie ist auch an einem lang andauernden Schiedsgerichtsverfahren mit dem Iran über die gekappte Geschäftsbeziehung beteiligt.

Genf – Israel droht das Schiedsgerichtsverfahren gegen Iran bislang zu verlieren, und wird Dutzende von Millionen Dollar an die Islamische Republik zahlen müssen. Es waren eine ganze Reihe von Verfahrensterminen notwendig, in denen beide Seiten ihre gegenseitigen Ansprüche proklamierten und das Verfahren in die Länge zogen.

Israel verdankt Iran nun die Verurteilung zur Zahlung von 100 Millionen Dollar Entschädigung für Ölpipeline-Verluste, entschieden Schweizer Schiedsrichter. Dies entspricht einem Wert von 50% der Anteile Irans an der Eilat Ashkelon Pipeline Company.

Israel versuchte seinen Namen bei einer Entscheidung der Schiedsrichter in der Schweiz auf einen iranischen Anspruch von Millionen von Dollar Schadenersatz der Welt zu verheimlichen. Die Schiedsrichter waren von der Forderung Irans, die nach zwei Jahrzehnten der Schlichtung zwischen den beiden Ländern über iranische Verluste aus einem gemeinsamen Ölpipeline Geschäft entstanden sind, zunächst überrascht gewesen, nachdem Iran die Verbindungen mit Israel nach der islamischen Revolution von 1979 abgebrochen hatte.

Wie sich in der vergangenen Woche zeigte, hat Teheran das bisherige Schiedsgerichtsverfahren, beim bestellten Schweizer Schiedsgericht bislang gewonnen – in einer Vorabentscheidung, vor etwa einem Jahr, erging bereits der vorläufige Beschluss, dass Israel an die National Iranian Oil Company NIOC eine Entschädigung von 100 Mio. USD zu zahlen hat.

Die Entscheidung ist noch nicht endgültig, und in jedem Fall ist die zugesprochene Entschädigung weit geringer, als die 800 Mio. USD, mit denen die Iraner ihre Verluste aus der Auflösung des Joint Ventures bewertet hatten. Dennoch war die Entscheidung selbst auf israelischen Wunsch hin lange in Anonymität gehüllt. Die Entscheidung begann mit einer Reihe von Aufzählungen einer langen Geschichte des Streits.

„Am 29. November 1968 hatten der Kläger und die Beklagte einen Vertrag über den Bau, und die Wartung einer im Gebiet der Beklagten zu betreibenden Pipeline geschlossen.“

Das Schiedsgericht folgte zunächst lang den anhaltenden Anstrengungen Israels, das Schiedsgerichtsverfahren insgesamt abzuweisen, und das ging zurück auf das Jahr 1994, als Iran Israel aufgefordert hatte, einen Vertreter für das Schiedsgericht zu benennen. Es geht um die Eilat-Ashkelon Pipeline Company, die vor kurzem in den Schlagzeilen, wegen einer riesigen Ölpest in Israels Evrona Naturschutzgebiet, nördlich von Eilat, gewesen ist, als fünf Millionen Liter Rohöl aus der Pipeline ausgelaufen waren.

Das Gemeinschaftsunternehmen wurde 1968 von seiner kaiserlichen Hoheit, als Israel und Iran noch Verbündete waren gegründet, um iranisches Öl von Eilat an der Mittelmeerküste für die Ausfuhr nach Europa zu transportieren. Als Joint-Venture-Unternehmen, sollte es iranisches Öl aus dem Golf, zum Hafen von Eilat am Roten Meer, zur Umgehung des Suez-Kanals, über eine 242 km lange Pipeline transportieren und von dort aus, nach dem Verkauf des Rohöls, nach Europa verschifft werden. Die 242 Kilometer lange Pipeline EPACS enthielt etwa 800.000 Tonnen nicht raffiniertes iranisches Erdöl im damaligen Wert von 120 Mio. USD. Der heutige Wert beträgt etwa inflationsbereinigt 400 Mio. USD.

Als Iran seine Beziehungen zu Israel abgebrochen hatte, suchte er Entschädigung für seine Beteiligung an der EAPC, und auch für das iranische Öl in der Pipeline, als die Revolution ausbrach.

Israel weigerte sich 1994 den Forderungen Irans, mit der Begründung nachzukommen, dass die vertraglichen Vereinbarungen nicht ausreichend für die Vorlage in einem Schiedsgerichtsverfahren vorliegen, sondern lediglich die Erfordernis hergeben, dass beide Seiten versuchen, alle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag über Verhandlungen zu lösen – etwas, das nie passiert ist.

Ein Jahr später bat die Islamische Republik ein Pariser Gericht anzuordnen, dass Israel einem Schiedsgerichtsverfahren beiwohnen und einen Schlichter für das Schiedsgericht ernennen muss. Im Jahr 2001 gab es dann eine Frist für Israel, einen Schlichter zu benennen. Israels Beschwerde wurde mit der Begründung, dass Israel sich weigere, die Autorität der internationalen Gerichtsbarkeit anzuerkennen, in der Sache abgewiesen.

Infolgedessen einigten sich beide Seiten auf Genf als Standort für die Schiedsgerichtsbarkeit. Israel versuchte daraufhin immer noch, den Prozess durch das Schweizer Gericht zu stoppen, aber seine Petition wurde 2012 wieder abgelehnt.

Inzwischen wurde Israels Antrag im März dieses Jahres, die Schweizer Schiedsgerichtsentscheidung anonym zu halten, von den fünf Schiedsrichtern überrascht aufgenommen, unter anderem, weil Israel nicht einmal erklärte, weshalb Israel diese Vertraulichkeit forderte.

Sie wunderten sich, dass Israel eine Entscheidung eines solchen sensiblen Themas zwischen zwei erbitterten Feindstaaten von den Medien ausschließen und aus dem Rampenlicht zerren wollten, sie sagten, „Israels Forderung sei nicht ‚realistisch‘.“

Die vorläufige Entscheidung, die vor etwa einem Jahr getroffen wurde, war nie veröffentlicht worden und wurde erst jetzt publik gemacht. Israel wollte verhindern, dass der Prozess unter den Augen der Öffentlichkeit stattfindet und weigerte sich sogar lange Zeit an dem Prozess teilzunehmen, bis Israel dazu vom Schiedsgericht gezwungen wurde.

Iran sollte die Hälfte der Erlöse aus dem Verkauf des Öls erhalten, aber weil die neue Regierung unter Ayatollah Ruhollah Khomeini, die diplomatischen Beziehungen zu Israel abgebrochen hatte, hatte Israel das Geld nie dem rechtmäßigen Eigentümer übergeben. Mitte der 1980er Jahre begann Teheran internationale Schiedsgerichtsverfahren in Genf und Paris anzustrengen, um an dieses Geld zu kommen. Im Jahr 2004 verklagte Iran dann Israel auf 800 Mio. USD Schadenersatz, eine Summe, so Iran, die alle vertraglichen Vereinbarungen des Joint Venture Projektes abdeckt.

Im Joint-Venture-Vertrag heißt es, „dass im Falle eines Rechtsstreits, die Schlichtung in Teheran von zwei iranischen Richtern am höchsten iranischen Gericht und einem israelischen Gegenstück durchgeführt werden solle. Wenn keine Einigung zustande käme, würde von der Internationalen Handelskammer ein dritter Schiedsrichter bestellt werden, um die Angelegenheit zu regeln.“

Israels Energieminister Mosche Schachal hatte zum Zeitpunkt, als die Iraner ihr Ersuchen nach Entschädigung vorgetragen hatten, vorgeschlagen, dass Israel an den Bedingungen der Vereinbarung festhalten und einen israelischen Richter nach Teheran senden sollen – in Israel aber behaupteten die Hardliner, dass das etwas sei, was die iranische Führung mit ihrer exzessiven anti-israelischen Politik niemals akzeptiert hätte – dies allerdings entsprach nicht der Wahrheit.

Die Geschichte, die dem folgte, wurde vor einem Jahr von einem Anwalt Yoav Harris von der in Tel Aviv ansässigen Firma Doron Tikotzky, Cederboum veröffentlicht. Iran benannte in den Jahren 1994 seine Schiedsrichter und bat Israel seine Vertreter zu benennen. Israel lehnte mit der Begründung ab, dass die getroffene Vereinbarung der Geschäftsbedingungen nicht für ein Schiedsgerichtsverfahren ausreiche, die für beide Seiten erforderlich sind, gab aber an zu versuchen, die Meinungsverschiedenheiten in Verhandlungen zu lösen – etwas, das niemals passiert ist.

Ein Jahr später konsultierte die Islamische Republik ein Pariser Gericht, Israel aufzufordern einen Schiedsrichter zu bestellen. Im Jahr 2001 setzte das Pariser Gericht Israel eine Frist einen Schiedsrichter zu benennen. Israels Berufungsverfahren wurde mit der Begründung abgelehnt, dass Israel sich weigere, die Autorität des Internationalen Gerichtshofes in der Sache anzuerkennen.

Als Ergebnis hatten beide Seiten Genf für die Schiedsgerichtsbarkeit vereinbart. Israel versuchte jedoch wieder, das Verfahren an dem Schweizer Gericht durch eine Petition zu stoppen, aber die Petition wurde im Jahr 2012 vom internationalen Schiedsgericht erneut abgelehnt. Im vergangenen Jahr wurde eine weitere Klage Israels gegen das Verfahren beim Schweizer Bundesgericht abgelehnt, und Israel war gezwungen, eine Million Schekel (250.000 USD) Gerichtskosten für die Ablehnung zu zahlen.

Quelle: Haaretz Israel

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