Alexander Dorins Pflichtverteidiger Simon Berger beweist seine üblen Absichten

Simon Berger

Ein Interview von Ardašir Pârse mit Alexander Dorin:

Ardašir Pârse: Herr Dorin, was gibt es neues aus der seit nunmehr sechs Jahren anhaltenden Schmierenkomödie der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt in Ihrem Fall?

Alexander Dorin: Nun, das Muster ist seit sechs Jahren immer das gleiche. Die Staatsanwaltschaft, in meinem Fall vertreten von dem Staatsanwalt Markus Hofer, lügt, verdreht, hetzt und bricht seit sechs Jahren am Laufenden Meter die Schweizerische Strafprozessordnung und meine Menschenrechte. Hinzugekommen ist seit einiger Zeit der Umstand, dass mir eben diese Behördenkriminellen einen sogenannten Pflichtverteidiger aufgedrängt haben, es handelt sich um einen gewissen Simon Berger.

Ardašir Pârse: Sie wurden davor ja rechtmässig vom Berner Anwalt Oliver Lücke vertreten, jedoch hat die Schweizer Justiz mittlerweile seine Karriere als Anwalt zerstört, weil er sich erlaubt hatte, gegen die Machenschaften vorzugehen.

Alexander Dorin: Ja richtig, Herr Lücke wurde aus dem Anwaltsregister gelöscht, ohne vorangehendem Urteil und ohne dass die Justiz diesen massiven Schritt logisch begründet oder erklärt hätte. Aber aufmerksamen Beobachtern ist natürlich klar, dass sich die Schweizer Justiz eines unbequemen Anwalts entledigen wollte.

Ardašir Pârse: Und was geschah danach?

Alexander Dorin: Danach hat mir der Basler Staatsanwalt Markus Hofer einen sogenannten Pflichtverteidiger aufgedrängt. Sie können sich ja vorstellen, was das bedeutet, wenn ein Behördenkrimineller wie Markus Hofer, der seit vielen Jahren die Schweizerische Strafprozessordnung und die Menschenrechte bricht, darüber entscheidet, wer mich vor seinen gesetzeswidrigen Machenschaften bewahren und verteidigen soll. Ebenso gut könnten Sie vom Pentagon  verlangen, dass es ein von den USA angegriffenes Land vor ebendiesem Angriff beschützt. Was würden Sie demnach von so einem ‚Pflichtverteidiger’ erwarten?

Der Basler Staatsanwalt Markus Hofer. Verantwortlich für zahlreiche Verstösse gegen die Schweizerische Strafprozessordnung, mehrfache Menschenrechtsverletzung und Amtsmissbrauch. 

Ardašir Pârse: Natürlich nichts, oder besser gesagt würde ich von ihm erwarten, dass er in Wirklichkeit die Interessen der Staatsanwaltschaft verteidigt, die ihn auch engagiert hat. Welche Erfahrungen haben Sie denn bisher mit diesem Simon Berger gemacht?

Alexander Dorin: Die Frage trägt schon fast etwas Belustigendes in sich, doch werde ich Ihnen die Antwort gerne geben. Bereits von Anfang an war klar, dass dieser Mensch nichts unternehmen wird, um mich zu verteidigen. Das fing schon damit an, dass ich ihm bereits von Anfang an eine ganze PDF mit zahlreichen Beweisen für die eindeutigen Rechtsbrüche der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zuschickte. Die Reaktion war gleich null. Er reagierte ganz einfach nicht und schwieg sich darüber aus. Kein Wort, nichts. Als sogenannten Verteidiger hätte er natürlich darauf reagieren und entsprechende Schritte einleiten müssen, doch der Mann tat tatsächlich absolut nichts – das müssen Sie sich Mal vorstellen. Und so Einer sollte mich verteidigen?

Der System-Anwalt Simon Berger, angestellt bei der Firma Advokatur & Notariat zum Thurhauerhof. Ein traurigisches Beispiel der Verkommenheit der Basler Justiz. 

Ardašir Pârse: Ich hätte es ehrlich gesagt auch nicht anders erwartet. Und wie ging es dann weiter?

Alexander Dorin: Vor einiger Zeit wurde ein Zeuge von der Staatsanwaltschaft verhört, es handelt sich um einen guten Bekannten von mir. Da ich an dem Verhör nicht teilnehmen konnte, weil ich mich gerade in Belgrad aufhielt, so schrieb ich dem Pflichtverteidiger, welche Fragen er während des Verhörs stellen sollte. Als ich meinen Bekannten einige Zeit später traf und fragte, welche Fragen ihm der Pflichtverteidiger stellte, da antwortete er, dass der Anwalt ihm keine einzige Frage gestellt hatte. Das muss man sich echt Mal vorstellen. Da hat ein Anwalt die Gelegenheit dazu, einem Zeugen Fragen zu stellen, der selber über die Machenschaften der Staatsanwaltschaft informierte, doch der Anwalt stellte keine einzige Frage. Da kann man eigentlich nichts mehr dazu sagen.

Ardašir Pârse: Gab es noch weitere Patzer von Simon Berger?

Alexander Dorin: Ja klar und wie. Letztes Jahr fand ja die sogenannte Abschlusseinvernahme mit mir statt. Dabei wäre die Staatsanwaltschaft laut Gesetz verpflichtet gewesen, sämtliches Material vorzulegen, das von der Staatsanwaltschaft als Beweis gegen mich angesehen wird. Tatsächlich präsentierte die Staatsanwaltschaft nicht ein einziges Dokument.  Der Pflichtverteidiger hätte den Staatsanwalt Markus Hofer darauf aufmerksam machen müssen,  jedoch gab dieser Anwalt keinen Ton von sich.

Während dieser sogenannten Abschlusseinvernahme gab Markus Hofer nichts als Unsinn von sich und stellte absurde Behauptungen auf, die er durch Nichts belegen konnte.  Nur endloses bla bla bla mit den absurdesten Unterstellungen. Die Aufgabe eines Pflichtverteidigers wäre es gewesen, zu intervenieren und Fragen zu stellen, doch tatsächlich gab Simon Berger keinen Ton von sich. Der Typ bekommt Geld vom Staat, um dann wortlos neben mir zu sitzen und absolut nichts zu tun, wo gibt es denn so was? Das ist das gleiche, wie wenn ein Automechaniker in einer Garage angestellt ist und jeden Monat seinen Lohn kriegt, obwohl er keinen Finger rührt. Eigentlich unvorstellbar, doch die Schweizer Justiz scheint sich eine eigene Realität geschaffen zu haben.

Nach dieser ‚Abschlusseinvernahme’ betrieb Markus Hofer diese Schmierenkomödie ungeniert weiter.  Ein Mal wurde ich zu einer weiteren Einvernahme eingeladen, die ich jedoch nicht wahrnehmen konnte, weil ich mich gerade ausserhalb der Schweiz aufhielt. Ich meldete mich bei der Staatsanwaltschaft und beantragte deswegen eine Terminverschiebung. Und was geschah? Anstelle eine Antwort zu bekommen wurde ich sofort zur Verhaftung ausgeschrieben. Dabei sagt das Schweizer Gesetz eindeutig aus, dass man jemandem die Verhaftung zuerst ankündigen muss, wenn es um einen verpassten Termin geht. Doch erstens habe ich den Termin nicht verpasst, sondern habe noch eigens um eine Verschiebung gebeten, während Hofer & Co. wieder Mal einfach das Gesetz brachen und eigenmächtig handelten, als ob er keinem Gesetz unterstehen würde. Und was hat der Anwalt Simon Berger getan? …….Richtig, nichts.

Ardašir Pârse: Haben Sie Simon Berger jemals auf seine ganzen Versäumnisse angesprochen?

Alexander Dorin: Ja klar. Er gab in einer E-Mail sogar zu, dass es merkwürdig sei, dass die Staatsanwaltschaft mich nach der Abschlusseinvernahme noch weitere Male vorgeladen hat, obwohl eine Abschlusseinvernahme – wie es das Wort schon sagt – den Abschluss darstellen müsste. Und was tut der Mann? Nichts. Er hat mit keinem Wort bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, was dieses absurde Verhalten soll.  Was die Staatsanwaltschaft auch immer gesetzeswidriges tut, Simon Berger hält einfach seinen Mund und unternimmt rein gar nichts. Der Mann ist ein tragisches Beispiel für die Verkommenheit der Schweizer Justiz.

Ardašir Pârse: Ich bin angewidert. Obwohl das bereits mehr als genug ist, hat sich dieser Anwalt auch danach noch weitere Patzer geleistet?

Alexander Dorin: Und wie. In einer weiteren E-Mail forderte ich ihn dazu auf, dass er bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land ein Protokoll aus dem Frühjahr 2017 anfordert. Es ging um einen Mann aus dem Kanton Basel-Land, dem die Staatsanwaltschaft vorwarf, er habe Hanf bei mir gekauft, was natürlich frei erfunden war. Der Mann, der vor meiner Liegenschaft von der Polizei nie angehalten und durchsucht worden war, verkehrte nie bei mir und kannte mich auch nicht persönlich. Er verkehrte äusserst selten mit einer Dame, die in einem oberen Stockwerk meiner Liegenschaft wohnte.

Während des Verhörs, zudem ich ebenfalls vorgeladen wurde, erklärte der Mann, dass die Beschuldigungen gegen ihn und mich absolut unwahr und absurd seien.  Er fügte hinzu, dass er aus dem Internet erfahren habe, dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt einen politisch motivierten Prozess gegen mich führte, wobei er als Kollateralschaden in die Fänge der Staatsanwaltschaft geriert. Ich muss an dieser Stelle  kurz hinzufügen, dass ich mit Handschellen zum Verhör geschleppt wurde, während ich zuvor um 07.00 in meinem Haus verhaftet und zuerst in das Untersuchungsgefängnis Waaghof gebracht und in eine Zelle gesperrt wurde. Anschliessend wurde ich gefesselt in einem Transportkäfig zur Staatsanwaltschaft Basel-Land gebracht, wo ich zuerst abermals in eine Zelle gesperrt wurde, bevor man mich gefesselt dem Untersuchungsbeamten Peter Leoni vorführte. Doch dieser Peter Leoni sollte keine Freude am anschliessenden Verhör haben, da die beschuldigte Person intensiv von den Machenschaften der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erzählte.

Ich forderte Simon Berger auf, dieses Protokoll zu bestellen, das ich für die Vorbereitung meiner Beweiserhebung benötige. Gleichzeitig sollte er eine Erklärung der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt anfordern, weshalb ich im Frühjahr 2017 vor dem Verhör der Staatsanwaltschaft Basel-Land zuerst verhaftet, in zwei Gefängnisse gesperrt und gefesselt zum Verhör vorgeführt wurde. Ebenso verlangte ich eine Erklärung dafür, weshalb ich 2020 von der Staatsanwaltschaft zur Verhaftung ausgeschrieben wurde, obwohl ich vor dem angesetzten Verhör eigens noch die Staatsanwaltschaft kontaktierte und diese darauf aufmerksam machte, dass ich mich zu diesem Zeitpunkt in Deutschland beim Ahriman Verlag  aufhielt, wo wir an einer neuen Dokumentation arbeiteten.  Und zuletzt forderte ich Simon Berger dazu auf, dass er mein Haftprotokoll von 2015 bestellt. Der Grund: ich erhielt während der fast vier Monate anhaltenden Haft von der Gefängnisleitung kein einziges Stück Wechselkleidung, was eindeutig gegen die Menschenrecht verstösst.

Anstelle einer Antwort erhielt ich von Simon Berger eine E-Mail, in der er völlig vom Thema abweicht. In der E-Mail spricht er davon, dass er unter den staatsanwaltschaftlichen Unterlagen die von mir gewünschten Dokumente nicht gefunden habe, jedoch könne ich bei ihm vorbeikommen und schauen, ob ich die Dokumente finde. Das ist der reinste Irrsinn, da sich die von mir gewünschten Angaben und Unterlagen selbstverständlich nicht unter den staatsanwaltschaftlichen Dokumenten meines Falls befinden, weshalb ich ihn ja gerade dazu aufforderte, diese anzufordern.  Logischerweise wusste das auch Herr Berger, doch anstatt tätig zu werden schickte er mir dümmliche Ausreden und stellte sich blöd.  Wir sehen, so möchte Simon Berger gar nicht, dass ich mich auf meine Verteidigung vorbereiten kann, weshalb er diese intensiv sabotiert.

Ardašir Pârse: Für mich als Aussenstehenden ist es vielmehr offensichtlich, dass dieser Anwalt mit allen Mitteln versucht, alle Rechtsbrüche von Markus Hofer und seinem Team nicht zu beanstanden und unter den Teppich zu kehren. Gibt es in Ihrer Sache sonst noch irgendwelche Neuigkeiten?

Alexander Dorin: Ja, die gibt es. Vor einiger Zeit erhielt ich von diesem Simon Berger eine Kopie meiner Anklageschrift. Gültig wird diese Anklageschrift zwar erst dann, wenn diese ans Gericht und vom Gericht an mich geschickt wird, jedoch konnte ich mich zum ersten Mal davon überzeugen,  was für einen peinlichen Unsinn die Staatsanwaltschaft-Basel-Stadt in dieser Anklageschrift zusammenlügt.

So werden darin Leute beschuldigt, von mir Hanf gekauft zu haben, die gar nie angehalten und auf Hanf kontrolliert worden sind. Tatsächlich existiert keine einzige Person, die vor meiner Liegenschaft angehalten und durchsucht worden ist. Und trotzdem dichten Hofer & und Co. diesen Leuten ungeniert Hanfkäufe an.  Und zwar Mengen, die gar nie existierten und für die es logischerweise null Beweise gibt.  

Doch damit noch nicht genug. Die Staatsanwaltschaft multipliziert diese nicht vorhandene Menge zusätzlich auch noch in völlig absurde Höhen. War kurz nach meiner Verhaftung noch von zwei bzw. sechs Kilo Hanf die Rede, die ich in der Phantasie der Staatsanwaltschaft während sechs Monaten verkauft haben soll, so wurde ganz am Schluss meiner Internierung im Untersuchungsgefängnis plötzlich behauptet, dass ich während zwei Jahren ca. 230 Kg Hanf verkauft haben soll. Dabei war die Faktenlage vom Anfang bis zum Ende meiner Internierung immer die gleiche: ich habe niemals Hanf gekauft und weiterverkauft. Es gibt kein einziges Foto, Videoaufnahme oder akustische Aufzeichnung, die mich beim Kauf und Verkauf von Hanf zeigen. Ein Test zeigte zudem, dass ich auch keinen Hanf konsumierte. Zudem wurde, wie bereits erwähnt, bei keinem der Besucher meiner Liegenschaft, die zu einem Teil zudem bei anderen Bewohnern verkehrten, beim Verlassen des Hauses Hanf sichergestellt. Es gibt demnach nicht Mal die Spur eines Beweises, aufgrund der die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift gegen mich zusammenstellen könnte.

Noch perverser wird es, wenn man sich die von Hofer & CO zusammenphantasierten Gewinne anschaut, die man mir andichtet. War am Anfang noch die Rede von zwei bzw. sechs Kilo, was in meiner Wahrnehmung einen Reingewinn von vielleicht 1000 – 3000 Franken bedeutet hätte, so erfand Markus Hofer später auch noch die Summe von 15’000 Fr, die ich pro Kg Hanf kassiert hätte. Durch solche Phantasie-Ergüsse gelangte Hofer dann zu einer horrenden Summe, die er mir als Gewinn andichtete. Ich hab mich echt schon öfters gefragt, weshalb der Mann nicht als Berater für Hollywood-Filme engagiert wurde.

Ich muss zufügen, dass Markus Hofer in der Anklageschrift noch weiteren absurden Unsinn hinzugefügt hat. So behauptet er, ich habe gegen das Waffengesetz verstossen, weil die Staatsanwaltschaft während der Erstürmung meiner Liegenschaft in der Erdgeschosswohnung ein Elektroschockgerät gefunden habe. Das ist allein deshalb schon absurd, weil diese Wohnung damals vermietet war und ich nie in ihr gewohnt habe.  Zudem drang die Staatsanwaltschaft damals ohne Hausdurchsuchungsbefehl und ohne Anwesenheit von Zeugen in die Wohnung ein.

Dann phantasiert Markus Hofer in der Anklageschrift weiter, ich hätte Drohkarten an mehrere Angestellte der Basler Staatsanwaltschaft geschickt, obwohl es sich bei der Handschrift auf den Karten nicht um meine handelt und auch meine Fingerabdrücke nicht drauf sind. Zudem ist es gar nicht möglich, Adressen von Angestellten der Staatsanwaltschaft herauszufinden. Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft selbst hinter dieser Aktion steht. Wie Sie sehen, so sind die Machenschaften von Markus Hofer & Co. als gesetzeswidrig und kriminell einzustufen.

Ardašir Pârse: Würde man die Bösartigkeit solcher Menschen ausblenden, so könnten Figuren wie Hofer wohl tatsächlich in Hollywood arbeiten. Wenn man jedoch seinen politischen Auftrag berücksichtigt, so sind seine Lügen und Gesetzesbrüche klar als reine Bösartigkeit zu verstehen. Was haben Sie jetzt mit dem Pflichtverteidiger Simon Berger vor?

Alexander Dorin: Ich habe ihn darüber informiert, dass er meine Interessen nicht verteidigt und dass ich ihn als Anwalt ersetzen werde. Diesbezüglich bin ich bereits im Gespräch mit mehreren Anwälten ausserhalb des Kantons Basel-Stadt, da mir geraten wurde, den Fall jemanden ausserhalb des Basler Justiz-Netzwerks zu übergeben. Zeitgleich bin im Gespräch mit einem Anwalt aus einem EU-Land, der aufgrund der Verträge mit der Schweiz das Recht hat, einen Klienten in der Schweiz zu verteidigen. Ich habe zudem auch Anwälte in Serbien engagiert, da ich ja schweizerisch-serbischer Doppelbürger bin.

Ardašir Pârse: Ich hoffe, dass sich alles zum Guten wendet, wir bleiben weiter dran um die Entwicklungen in Ihrem Fall zu verfolgen. Vielen Dank für das Interview und einstweilen alles Gute.

11 Gedanken zu „Alexander Dorins Pflichtverteidiger Simon Berger beweist seine üblen Absichten

  1. Markus Hofer schaut aus wie ein kleiner mieser Handlanger eines Unrechtssystems, während Simon Berger wie ein gedämpfter Uhu ausschaut. Dem sieht man bereits an, dass er keine Eier hat und lediglich als unterwürfiger Systemdiener fungiert. Was ist denn die Schweiz bloss für ein Drecksstaat?

  2. Hätte mir jemand Fotos von Hofer und Berger ohne Erläuterungen gezeigt, mir wäre auch so alles klar gewesen. Hofer schaut aus wie ein bisexueller Kleinbürger. Es geht ja in Staatsanwaltschaft-internen Kreisen eh das Gerücht herum, dass er auf den Philippinen Sextourismus betreibt. Und Berger erweckt den Eindruck, als ob er sich durch seine Frohnarbeit gegenüber den Justiz-Kriminellen den Misserfolg seinens Leben ein wenig vom Hals zu halten versucht.

  3. Die Schweiz ist Gott sei Dank angeschlagen, lange wird sie diese Form der Korruption nicht mehr durchziehen können. Einst geehrt, so ist sie heute bestenfalls noch eine Lachnummer. Aber alles endet Mal, sogar das verheuchelte Schweizer Unrechtssystem.

  4. Für was wird ein Anwalt wie Simon Berger im Normalfall engagiert und was ist seine Funktion? Denn kannst du doch nicht einmal als Lagerist bei Coop gebrauchen.

  5. Hofer treibt sich ja gerne auf den Philipinen herum, hört man. Dabei soll er nicht nur auf Frauen stehen, hört man. Und Berger hat die Aura eines Opfers. Was mit dem wohl in seiner Kindheit schiefgelaufen sein mag?

  6. Offensichtlich kann eine ‚Justiz’die eigene Verfassung und Menschenrechte gar nicht mehr brechen. Die verantwortlichen Köpfe hinter dieser Schweinerei sind schwerst krank im Kopf.

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