Zwei Strafanzeigen gegen den Schweizer ‚Journalisten’ Christian Mensch

Ardašir Pârse;. Herr Dorin. Wir haben vor einiger Zeit über die Lügen und Hetze des Schweizer Journalisten Christan Mensch gegen Sie berichtet. In diesem Zusammenhang scheint es Neuigkeiten zu geben. Was können Sie berichteten?

Alexander Dorin: Ich und der Anwalt Oliver Lücke haben unabhängig voneinander zwei Strafanzeigen gegen Christan Mensch aufgrund seiner Lügen und Verleumdungen gestellt. Der Grund für die Strafanzeigen war der Bericht Die wilde Geschichte eines Hanfhandels: Verschwörung, Propaganda und ein Basler Regierungskandidat, den Christian Mensch im Juli 2020 in der Basellandschaftlichen Zeitung (BZ) veröffentlichte. Dieser Bericht ist gespickt voll mit übelsten Lügen, Tatsachenverdrehungen, Verleumdungen und Vorverurteilungen.

Ardašir Pârse;. Können Sie einige Beispiele anführen?

Alexander Dorin. Ja gerne. So ist z.B. bereits im Titel des Artikels eine Vorverurteilung enthalten, da dieser Titel suggeriert, es habe einen Hanfhandel gegeben. Wäre dem nicht so, so hätte der Titel anders lauten müssen. Wie Sie wissen, so hat der Basler Staatsanwalt Thomas Homberger im Juni 2015 die rein politisch motivierte falsche Behauptung aufgestellt, dass ich mit Hanf gehandelt hätte. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind über fünf Jahre vergangen, ohne dass Anklage gegen mich erhoben worden ist, von einem Gerichtsprozess ganz zu schweigen. Wenn Christan Mensch demnach den Hanfhandel trotz dieser Umstände als Tatsache präsentiert, so hat er sich eindeutig der Verleumdung, üblen Nachrede und Vorverurteilung schuldig gemacht. Ich zitiere Auszüge aus dem Art. 173 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs:

Wer einen andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bestraft.

Der Beschuldigte wird zum Beweis nicht zugelassen und ist strafbar für Äußerungen, die ohne Wahrung öffentlicher Interessen oder sonst wie ohne begründete Veranlassung, vorwiegend in der Absicht vorgebracht oder verbreitet werden, jemandem Übles vorzuwerfen, insbesondere, wenn sich die Äußerungen auf das Privat- oder Familienleben beziehen.

Doch damit nicht genug, Mensch lügt und hetzt im besagten BZ-Bericht noch weiter. Der BZ-Bericht beginnt mit folgendem Untertitel:

Nach fünfjähriger Untersuchung erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen serbischen Propagandisten

Alleine in dieser Zeile lassen sich gleich drei Lügen finden. Erstens hat die Staatsanwaltschaft nirgends festgehalten, dass in meinem Fall seit fünf Jahren was auch immer untersucht wird. Ich wurde im Sommer 2015 wegen ‚Kollusionsgefahr’ zu vier Monaten Untersuchungsgefängnis verurteilt. Kollusionsgefahr bedeutet, dass man während der Ermittlungen von eventuellen Mitbeschuldigten ferngehalten werden muss. Erst nachdem diese sogenannte Kollusionsgefahr laut der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt nicht mehr bestand, konnte ich entlassen werden. Auch der Basler Anwalt Dr. Stefan Suter hielt damals noch vor meiner Entlassung in einem Brief an die Staatsanwaltschaft fest, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind, weshalb ich freizulassen sei. Von welchem fünf Jahre langen Untersuchungen redet Christan Mensch demnach? Auf was beruft er sich dabei?

In der gleichen Überschrift suggeriert Mensch weiter, die Staatsanwaltschaft würde nun Anklage erheben. Im gleichen Bericht konkretisiert Mensch diese Behauptung wie folgt:

In den nächsten Wochen soll gemäß Auskunft der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben werden.

Mensch schreibt nicht, um welche Auskunft es sich dabei gehandelt haben soll. Hat er diese Auskunft schriftlich oder am Telefon erhalten? Und von wem und an welchem Datum soll er diese Auskunft erhalten haben? Dazu macht Mensch keine Angaben und setzt lediglich eine Behauptung ohne Quellenangabe in Umlauf. Der Artikel von Christian Mensch erschien in der BZ am 28. 07. 2020. Seither sind mittlerweile fast fünf Monate vergangen, womit sich die Behauptung von Mensch als unrichtig herausstellte.

Weiter verleumdet mich Christian Mensch in seinem Hetzartikel als ‚serbischen Propagandisten’. Wann und von welchem Gericht, wo auch immer, wurde ich jemals wegen propagandistischer Tätigkeiten verurteilt? Die Antwort kann ich selber geben: nie und nirgends. Demnach ein eindeutiger Fall von Verleumdung seitens Christian Mensch. Zudem verschweigt Mensch in seiner Hetze, dass ich viel länger Schweizer als Serbischer Staatsangehöriger bin. Die Schweizer Staatsbürgerschaft besitze ich seit 1986, während ich die serbische Staatsbürgerschaft erst 2019 erhielt (bis 1986 hatte ich einen jugoslawischen Pass). Wenn Mensch meinen serbischen Anteil in Zusammenhang mit seinen Propaganda-Vorwürfen erwähnt, so ist dahinter eine rassistische Absicht zu erkennen. Oder weshalb ist in dem Bericht nicht die Rede von einem Schweizer oder Schweizer-Serbischen ‚Propagandisten’?

Im BZ-Bericht fährt Mensch mit seinen Unterstellungen wie folgt weiter:

Mit dem angekündigten Abschluss der Ermittlungen ist er nun wieder verstärkt propagandistisch unterwegs

Und wieder der Vorwurf der Propaganda, ohne dass Mensch auch nur einen einzigen Beweis für die vorgeworfenen Beschuldigungen anführt. Nachfolgend zitiere ich erneut aus dem BZ-Bericht:

An Dorin werde ein Exempel statuiert, weil er die «Propagandalüge zu Srebrenica» störe, versuchte der Verlag die Verhaftung zu erklären. In Onlineforen mutmaßten Gleichgesinnte, Geheimdienste stünden hinter der Aktion. Der «Tages-Anzeiger» hatte bei der Basler Staatsanwaltschaft nachgefragt und diese Verschwörungstheorien ins Reich der Märchen verwiesen: Es handle sich um ein simples Drogenverfahren.

Und wieder behauptet Mensch etwas, ohne auch nur im Ansatz eine konkrete Quelle zu nennen. Wann hat der Tagesanzeiger die Basler Staatsanwaltschaft kontaktiert? Wer vom Tagesanzeiger hat die Staatsanwaltschaft kontaktiert? Wer von der Staatsanwaltschaft wurde kontaktiert? Wer von der Staatsanwaltschaft hat geantwortet und wie? Schriftlich oder mündlich? Auf welche Weise soll der Tagesanzeiger diverse Behauptungen von Leuten aus dem Internet ins ‚Reich der Märchen’ verwiesen haben? Und weshalb behauptet Christian Mensch, dass es sich bei solchen Äußerungen Verschwörungstheorien handelt? Woher will er das wissen? Weshalb ergreift er Partei zugunsten der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, ohne Gerichtsverhandlung und ohne dass er die ca. 7000 Seiten staatsanwaltlichen Unterlagen zu meinem Fall jemals zu Gesicht bekommen hat. Ist Christian Mensch ein Hellseher, oder arbeitet er etwa im Auftrag der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt?

Und dann betreibt Mensch seine Hetze im BZ-Artikel wie folgt weiter:

Deutlich besser versteht sich ………. dafür mit dem Anwalt Oliver Lücke. Der gebürtige Deutsche, der in Bern eine Kanzlei führt, hat sich jedoch nicht nur ………. Sache angenommen, sondern auch gleich dessen Sicht auf das Justizsystem übernommen. Wie ………. sieht er sich einer umfassenden Verschwörung gegen seine Person konfrontiert, in seinem Fall durch die Berner Justiz.

Mit welchem Recht beurteilt qualifiziert Christian Mensch mein Verhältnis zum Anwalt Oliver Lücke? Und woher will er wissen, ob Oliver Lücke und ich die gleiche Sicht auf das Justizsystem haben? Dass sowohl Lücke und auch ich bereits auf illegale Praktiken gewisser Justizbehörden in der Schweiz aufmerksam gemacht haben, bedeutet nicht, dass wir generell die gleiche Sicht auf das gesamte System haben: Demnach wieder eine Unterstellung von Christian Mensch. Außerdem ist es doch eigentlich gänzlich unbedeutend, welche Nationalität ich oder Herr Lücke haben. Christian Mensch musste jedoch sowohl auf meine Doppelstaatsbürgerschaft, als auch auf die deutsche Herkunft von Rechtsanwalt Lücke im Artikel hinweisen. Dies wohl nur deshalb, um das richtige Klientel der Leserschaft mit fremdenfeindlichen Vorurteilen bedienen zu können.

Auch als Schriftsteller scheint Christian Mensch wohl eher mäßig begabt zu sein. Bei Amazon wird sein Buch mit dem Titel „Die enteignete Zeitung: Die Geschichte der Basler Zeitung“ von 2012 im Amazon Besteller-Rang auf Platz 5‘409‘172 geführt. Selbst das Kinderbuch „Der lustige Wixi“ von Ida Bohatta aus dem Jahre 1953 belegt immerhin den Platz 1‘417‘716 der Besteller Liste bei Amazon.

Herr Lücke hat mir neulich übrigens berichtet, dass er seit kurzem eine Vollzulassung zur luxemburgischen Anwaltschaft erhalten hat. Der im Artikel von Christian Mensch stolz berichtete „Entzug der Zulassung durch die bernischen Behörden“ hat sich wohl auch in Luft aufgelöst. Auch dürfte es diesem eher minder begabten Journalisten Christian Mensch ebenfalls missfallen, dass im Schweizerischen Bundesgericht bald eine öffentliche und mündliche Verhandlung genau wegen der in dem Artikel als „umfassende Verschwörung“ lächerlich gemachten Begebenheiten durchgeführt werden wird. Auch zu diesem Punkt dürfte dieser Stern am Himmel der schweizerischen Journalisten namens Christian Mensch nicht mehr so hell scheinen. Und die hämische Bemerkung im Artikel, dass ich wieder ohne Anwalt dastehen würde hat sich spätestens nach der Eintragung von Rechtsanwalt Lücke in der luxemburgischen Anwaltskammer ebenfalls erledigt, denn Rechtsanwalt Lücke wird mich, gestützt auf das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Art. 21 ff BGFA) und das EU-Recht (EU-Binnenmarkt), sofort wieder als Wahlverteidiger vertreten.

Im BZ-Bericht lügt dann Christian Mensch wie folgt weiter:

………. droht eine mehrsprachige Dokumentation und einen Dokumentarfilm bei Russia Today über «die Basler Justizkorruption» an.

Wo soll ich das ‚angedroht’ haben? Und weshalb empfindet es Christian Mensch als Bedrohung, wenn jemand einen Dokumentarfilm veröffentlichen würde? Doch tatsächlich verdreht Mensch wieder alles. Es war nie die Rede von Russia Today, sondern von dem Kanadischen Journalisten John Bosnitch, der u.a. auch schon als Korrespondent für den Sender Russia Today tätig war. Bosnitch hat alle relevanten Dokumente in meinem Fall erhalten und darüber hinaus zahlreiche wichtigen Zeugen interviewt. Wo Mensch da eine mehrsprachige Dokumentation von Russia Today entdeckt haben will, das weiß er vermutlich selber nicht. Tatsächlich hat Bosnitch selbst vorgeschlagen, aus dem brisanten Material einen Dokumentarfilm zusammenzustellen, nicht aber Russia Today.

Tatsächlich arbeitete ich während Monaten mit einem Deutschen Verlag an einer ausführlichen (zweisprachigen) Dokumentation über meinen Fall, die praktisch fertiggestellt ist. Jetzt geht es noch an den letzten Schliff, dann erscheint diese Dokumentation, die zahlreiches Beweismaterial enthält. Spätestens dann werden Christian Mensch und die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, in meinem Fall momentan vertreten von dem Staatsanwalt und Gesetzesbrecher Markus Hofer, nicht mehr verhindern können, dass sich das Publikum selbst von den ganzen illegalen Methoden und Gesetzesbrüchen von Teilen der Schweizer Justiz überzeugen kann.

Ardašir Pârse: Mit den Rechtsbrüchen der Basler Staatsanwaltschaft bin ich mittlerweile bestens vertraut, da ich zahlreiche Dokumente selbst gesehen und in diesem Online Magazin veröffentlicht habe. Mir sind zudem auch die Berichte anderer Leute bekannt, die von Christian Mensch durch seine unsachlichen Hetzartikel belästigt und verleumdet wurden. Am 15. Januar 2021 findet am Zivilgericht Basel-Stadt um 10.00 der Prozess gegen die CH Regionalmedien AG statt. Denken, Sie, dass vor Gericht im Prozess gegen den Schreiberling Christian Mensch Recht gesprochen wird?

Alexander Dorin: Nun ja, das ist nicht zwangsläufig zu erwarten. Die Anklage als solche wurde von der Staatsanwaltschaft bereits präventiv abgelehnt, jedoch geht es jetzt gegen die CH Regionalmedien AG, weil diese Bedingungen stellte, die eine Gegendarstellung in der Zeitung verunmöglichte. Würde sich das Gericht an die Schweizerische Strafprozessordnung halten, so müsste Christian Mensch natürlich ohne Wenn und Aber verurteilt werden. Wie die Schweizer Justizrealität jedoch zeigt, so halten sich Richter und Gerichte regelmäßig nicht an das Schweizer Gesetz, ja man kann sogar sagen, dass sie darauf pfeifen. Nichtsdestotrotz muss man rein schon aus Prinzip auf die Machenschaften solch korrupter Journalisten wie Christian Mensch entsprechend reagieren. Ob es dann der zuständige Richter für nötig empfindet, sich an dieser Form der Korruption zu beteiligen, das muss er selber wissen und verantworten.

Ardašir Pârse Was auch immer dabei herauskommt, wir werden darüber berichten. Herr Dorin, danke für das Gespräch.

3 Gedanken zu „Zwei Strafanzeigen gegen den Schweizer ‚Journalisten’ Christian Mensch

  1. Selten einen schlimmeren Koztbrocken gesehen als diesen verlogenen Drecksack Christian Mensch.Wenn ein Land solche Kreaturen als Journalisten zulaesst, so ist auch das Land voellig am Arsch. Pfui Teufel.

Hinterlasse einen Kommentar