Basler Staatsanwaltschaft gesteht ein, keine Beweise gegen Alexander Dorin zu besitzen

Ardašir Pârse; Herr Dorin, im Zusammenhang mit Ihrem Fall gibt es immer wieder interessante Neuigkeiten, die kein gutes Licht auf gewisse Staatsanwälte in Basel-Stadt werfen, wobei konkret der Staatsanwalt Markus Hofer gemeint ist. Was können Sie uns über die jüngsten Ereignisse berichten?

Alexander Dorin: In der Tat, während der letzten fünf Jahre(!) haben sich die Versäumnisse, Rechtsbrüche und Menschenrechtsverletzungen, für die allesamt die Staatsanwälte Thomas Homberger und Markus Hofer die Verantwortung tragen, getürmt.

Lassen sie uns kurz zusammen den neuesten Streich von Markus Hofer & Co. anschauen. Unlängst wurde ich von der Staatsanwaltschaft zur sogenannten Schlusseinvernahme geladen.  Wie Sie in einem vorangehenden Artikel auf Pârse & Pârse bereits berichteten, so wurde ich im Vorfeld dieser Einvernahme von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zur Verhaftung ausgeschrieben, weil ich einen Termin arbeitstechnisch verschrieben musste. Ich weiss nicht, auf welches Gesetz sich die Staatsanwaltschaft berief, als sie mich wegen der Verschiebung eines Termins zur Verhaftung ausschrieb. Auf die Schweizerische Strafprozessordnung kann sie sich dabei jedenfalls nicht berufen haben, denn diese sieht vor, dass man eine Person vor der Ausschreibung zur Verhaftung darüber zuerst informieren muss, was bei mir aber nicht der Fall war. Aber wie wir seit Jahren sehen, so fühlen sich einige Justiz-Cowboys der Basler Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht an das Gesetz gebunden.

Wie nun mittlerweile sogar der mir von der Staatsanwaltschaft aufgedrängte Anwalt Simon Berger in einer E-Mail vom 09. 09. 2020 an mich einräumte, so verstösst das Verhalten des Staatsanwalts Markus Hofer erneut gegen die Schweizerische Strafprozessordnung: Ich zitiere aus der E-Mail von Simon Berger an mich:

Gemäß einem Entscheid des Bundesstrafgerichts hat in einer Schlusseinvernahme zwingend die Nennung aller wesentlichen Beweismittel mit Aktenverweisen zu erfolgen (BStGer SK.2012.39 E. 4.1 f.). Das BStGer beanstandete in jenem Fall, dass in der Schlusseinvernahme bei den einzelnen Vorwürfen die Beweismittel samt Aktenhinweis nicht genannt worden seien, was gegen Art. 317 StPO verstoße. Die Ergebnisse des Vorverfahrens seien vorzulegen und die einzelnen Vorwürfe durch Aktenhinweise zu belegen. Eine Verknüpfung von Vorwurf und Beweisen sei der Sinn dieser Norm.

E-Mail des Anwalts Simon Berger an Alexander Dorin

Während dieser ‚Schlusseinvernahme hat Markus Hofer an Beweisen jedoch rein gar nichts vorgelegt, von Aktenverweisen ganz zu schweigen. Damit verstieß er zum wiederholten Mal gegen die Schweizer Strafprozessordnung und meine Menschenrechte. Wenn man die Tatsache mitberücksichtigt, dass ich während fast vier Monaten Untersuchungshaft während Verhöre praktisch durchgehend keinen Anwalt neben mir hatte, was ebenfalls einen Verstoß gegen die Schweizer Strafprozessordnung darstellt, so besitzt die Staatsanwaltschaft faktisch nichts, das sie gegen mich verwenden könnte.

Ardašir Pârse; Um was ging es dann während dieser Abschlusseinvernahme, wenn die Staatsanwaltschaft keine Beweise mit Querverweisen auf die Akten anführte?

Alexander Dorin: Um nichts. Markus Hofer stellte lauter dumme und sinnlose Fragen, die sich in Sachen Absurdität gegenseitig übertrafen. So wollte er z.B. wissen, was ich zu dem Vorwurf sage, dass ich laut Beschuldigungen der Staatsanwaltschaft von 2013 bis 2015 mit Hanf einen Gesamtumsatz von einer Million und paar hunderttausend Schweizer Franken gemacht habe, ohne auch nur im Ansatz zu erklären, wie er auf solch einen hirnrissigen Schwachsinn kommt.

Dann wollte er eine Antwort auf eine andere Beschuldigung, laut der ich gegen das Waffengesetz verstoßen habe. Der Hintergrund: Während der Erstürmung meiner Liegenschaft drang die Spezialeinheit der Basler Polizei u.a. auch in die Erdgeschosswohnung ein. Dabei will die Staatanwaltschaft ein Elektroschockgerät gefunden haben, was aber nicht beweisbar ist, da erstens niemand einen Wohnungsdurchsuchungsbefehl vorgelegt bekommen hat, während andererseits beim Eindringen in die Wohnung kein einziger Zeuge vor Ort war. Weshalb aber zog es die Staatsanwaltschaft damals vor, dass weder der Mieter noch ich während der Wohnungsdurchsuchung anwesend waren? Die Antwort können Sie sich wohl selbst geben.

Und vor allem: Weshalb bekomme ich eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, wenn bei einem Mieter in der Liegenschaft angeblich ein Elektroschockgerät gefunden wurde? Ich selbst habe ja niemals in dieser Erdgeschosswohnung gewohnt. Weshalb bekam dann der Mieter nie eine solche Anzeige?

Dann wollte Hofer wissen, was ich dazu sage, dass mich die Staatsanwaltschaft beschuldigt, Chef einer Bande gewesen zu sein, die mit Hanf gedealt habe. Und wieder konnte Hofer KEINE EINZIGE Erklärung dazu abliefern, wie er denn auf so etwas komme.  Wo sind denn die Aussagen von Zeugen, die bestätigten, Teil einer solchen Bande gewesen zu sein, deren Anführer ich gewesen sein soll? Es existiert absolut nichts dergleichen, kein Mensch hat so etwas jemals behauptet.

Das Verhör dauerte ca. eine Stunde und vierzig Minuten. Während der gesamten Zeit wurden mir nichts als solche saudummen Fragen gestellt, ohne dass mir auch nur ein einziger materieller Beweis präsentiert worden wäre. Jedoch geht das rechtswidrige Verhalten von Markus Hofer auch danach weiter. Mittlerweile wurde mir angekündigt, dass demnächst noch weitere sogenannte Konfrontationsverhöre mit diversen Personen stattfinden sollen. Das macht erneut keinen Sinn, da ich ja unlängst zur Schlusseinvernahme erschienen bin. Was für einen Sinn ergibt denn das Wort ‚Schlusseinvernahme’, wenn nach dieser Schlusseinvernahme noch weitere Einvernahmen stattfinden?  Dazu möchte ich erneut aus der E-Mal des Anwalt Simon Berger an mich zitieren:

Es ist tatsächlich eigenartig, dass die Schlusseinvernahme quasi nicht das Ende der Ermittlungen darstellt.

Was soll man noch sagen, wenn sogar ein mir aufgedrängter Pflichtverteidiger das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegenüber mir als eigenartig bezeichnet? Sogar der Anwalt Dr. Stefan Suter, der mich während meiner Inhaftierung hätte verteidigen sollen, was er jedoch nicht tat, bezeichnete damals das Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft in einem Interview mit der serbischen Diasporazeitung Vesti als restriktiv.  Noch deutlichere Worte fand damals der Schweizer Menschenrechts-Anwalt Edmund Schönenberger, der dem damals mit meinem Fall beauftragten Staatsanwalt Thomas Homberger vorwarf, Methoden anzuwenden, die mit Faschismus gleichzusetzen seien! Und wohlgemerkt; das sind alles Aussagen von Schweizer Anwälten. So kann nachher niemand mehr behaupten, es handle sich dabei lediglich um meine Behauptungen.

Ardašir Pârse; Dem kann ich eigentlich nichts mehr hinzufügen, da ich bisher mehr als genug Beweise für das illegale und kriminelle Verhalten gewisser Angestellter der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt gesehen habe. Gibt es sonst noch irgendwelche Neuigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Fall, über die wir bisher nicht berichteten?

Alexander Dorin: Ja, die gibt es. Mittlerweile ist eine zweisprachige Dokumentation über meinen Fall so gut wie fertiggestellt worden, die mehrere hundert Seiten Dokumente, Zeugenaussagen und Fotos enthält. Wir müssen noch einige Dokumente nachträglich einbauen, da sich in der letzten Zeit schon wieder diverse Zeugen bei uns gemeldet und Aussagen gemacht haben. So z.B. ein weiterer Zeuge, der damals in einem Café in Basel zugegen war, als ein Mann mir gegenüber eingestand, dass er von der Basler Staatsanwaltschaft unter Androhung des Landesverweises dazu genötigt wurde, mich falsch zu belasten. Davor hatte bereits eine andere Person schriftlich bestätigt, während dieses Gesprächs dabei gewesen zu sein und alles mitgehört zu haben. Der gegenüber mir und anderen Zeugen geständige Mann, gab zudem während eines Konfrontationsverhörs in Anwesenheit des Anwalts Oliver Lücke zu, dass er von der Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt worden sei.

Zudem meldete sich mittlerweile auch jene Person zu Wort, die im Jahr 2005 von mir notariell dazu bevollmächtigt wurde, stellvertretend für mich das von meinen Eltern geerbte Haus in Beli Potok in der Nähe von Belgrad zu verkaufen, wie auch ein Sparkonto meiner Eltern in Belgrad aufzulösen. Zahlreiche beglaubigte Dokumente belegen, dass ich damals durch den Hausverkauf und die Kontoauflösung ca. 120’000 Euro Einnahmen hatte, wofür ich zum damaligen Eurokurs ca.  190’000 Schweizer Franken erhielt. Wie Sie vielleicht noch aus den älteren Interviews wissen, so hat die Basler Staatsanwaltschaft im Jahr 2015 den Rest dieses Erlöses in der Höhe von 90’000 Franken beschlagnahmt und rückt das illegal entwendete Geld seither nicht mehr heraus, obwohl zahlreiche Dokumente die Herkunft des Geldes einwandfrei belegen.

Ardašir Pârse; Ich bedanke mich bei Ihnen erneut dafür, dass Sie uns einen Einblick in die mehr als bedenklichen Machenschaften von Teilen der Schweizer Justiz geben.

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