Justiz-Machenschaften des schweizer Justizcowboys Dominik Kiener

Ein Interview von Ardašir Pârse mit Alexander Dorin

Ardašir Pârse: Herr Dorin, Sie haben Neuigkeiten aus dem Basler Justiz-Theater. Was können Sie uns berichten?

Alexander Dorin: Der ganze Fall wird praktisch in wöchentlichen Schritten immer absurder. Für Ende November 2021 wurde die Gerichtsverhandlung in Basel angesetzt, die jedoch wegen gesundheitlicher Probleme einiger Beteiligter verschoben werden musste. Jedenfalls haben mehrere Beteiligte ärztliche Atteste an das Gericht geschickt, wonach, wenn nach dem Gesetz, die Verhandlung vorerst verschoben werden müsste.

Für die Gerichtsverhandlung ist als Verfahrensleiter der Strafgerichtspräsident Dominik Kiener zuständig. Kiener hat nun per Verfügung eine Reihe von Beschlüssen veranlasst, die allesamt illegal und somit gesetzwidrig sind. Angefangen hatte es damit, als Kiener sich weigerte, den mir vom ehemaligen Staatsanwalt Markus Hofer aufgedrängten sogenannten Pflichtverteidiger Simon Berger auszuwechseln. Ich hatte Bergers Auswechslung beantragt, da ich nachweisen kann, dass Berger meine Interessen nicht vertritt und meine Verteidigung sabotiert. Das war ja auch nicht anders zu erwarten, da Berger ausgerechnet von Markus Hofer ausgewählt wurde, der in meinem Fall seinerseits die Schweizerischen und Europäischen Gesetze mehrfach missachtet hat.

Der Anwalt Simon Berger, der von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt Alexander Dorin aufgedrängt wurde. Er ignoriert das Recht auf die Auswechslung eines Anwalts durch den Mandanten und drängt sich Alexander Dorin im Auftrag der Basler Justiz weiter auf.

Ein Interview von Ardašir Pârse mit Alexander DorinArdašir Pârse: Herr Dorin, Sie haben Neuigkeiten aus dem Basler Justiz-Theater. Was können Sie uns berichten? Alexander Dorin: Der ganze Fall wird praktisch in wöchentlichen Schritten immer absurder. Für Ende November 2021 wurde. Weiterlesen →

Das Recht auf die Auswechslung meines Pflichtverteidigers im Fall eines nichtvorhandenen Vertrauensverhältnisses steht mir jedoch per Gesetz zu. Ich zitiere nachfolgend aus Art. 134 Abs. 2 der Schweizerischen Strafproessordnung, der u.a. folgendes festhält:

Kiener möchte mir jedoch verwehren, dass ich dieses Gesetz geltend machen kann. In einer weiteren Verfügung schrieb er, dass es nicht Sache des Beschuldigten sei, einen Anwalt auszuwechseln. Kiener stellt sich damit absichtlich naiv und missachtet das Schweizer Gesetz, laut welchem ich das Anrecht auf die Auswechslung des mir aufdrängten Pflichtverteidigers habe. Kiener hat jedoch ein eindeutiges Interesse daran, dass ich vor Gericht nicht adäquat verteidigt werde.

Kiener verstößt zudem gegen gegen Art 29 Abs. 1 Bundesverfassung in Verbindung mit Art. 30 Abs. 1 Bundesverfassung. Ich zitiere nachfolgend aus Art 29 Abs. 1 der Schweizerischen Bundesverfassung:

Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist.

Hier ein Zitat Art. 30 Abs. 1 Bundesverfassung:

Jede Person, deren Sache in einem gerichtlichen Verfahren beurteilt werden muss, hat Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffenes, zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht. Ausnahmegerichte sind untersagt.

Des Weiteren verstößt Kiener gegen Artikel 3 (Achtung der Menschenwürde und Fairnessgebot) und 4 (Unabhängigkeit) der Schweizerischen Strafproessordnung.

Ich zitiere aus Artikel 3. Der Schweizerischen Strafprozessordnung:

b. das Verbot des Rechtsmissbrauchs

c. das Gebot, alle Verfahrensbeteiligten gleich und gerecht zu behandeln und ihnen rechtliches Gehör zu gewähren

Und hier ein Auszug aus Artikel 4 der Schweizerischen Strafproessordnung:

1. Die Strafbehörden sind in der Rechtsanwendung unabhängig und allein dem Recht verpflichtet.

Kiener verstößt zudem auch gegen Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf ein faires Verfahren), laut der mir das Recht zusteht, mich selbst u verteidigen. Dieses Recht wurde in diesem Artikel wie folgt definiert:

… sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist.

Das Advokaturgesetz Basel-Stadt (Stand 29. November 2009) präzisiert liberal die Schweizerische Strafprozessordnung (19.12.2008) und geht deshalb als lex Spezialis vor. 

Das Advokaturgesetz sieht vor:

Grundsatz 

1 Jede handlungsfähige Person ist berechtigt, ihre Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten des Kantons Basel-Stadt selbst zu führen oder die Prozessführung einer frei gewählten berufsmäßigen oder nicht berufsmäßigen Vertretung zu übertragen.

Man kann bereits an dieser Stelle festhalten, dass Dominik Kiener mit seinem Verhalten gegen die Schweizerische Bundesverfassung, die Schweizerische Strafproessordnung, das Advokaturgesetz Basel-Stadt und die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Doch auch hier ist noch nicht Schluss mit Kieners gesetzeswidrigen Aktivitäten. In einer Verfügung stellte mir Kiener ein Ultimatum, dass ich bis April 2021 den Namen eines privaten Verteidigers hätte nennen müssen, falls ich den Pflichtverteidiger nicht wünschte. Der Prozess wurde ursprünglich aber erst auf Ende November 2021 angesetzt und sollte bis in den Dezember hineinreichen. Mir ist kein Gesetz bekannt, dass eine beschuldigte Person dazu verpflichtet, dem Gericht den Namen eines privaten Verteidigers über ein halbes Jahr vor dem Gerichtstermin nennen zu müssen. Vor allem dann nicht, wenn mir das Gericht einen Pflichtverteidiger aufdrängt. Ich habe das Recht darauf, mich von zwei oder drei Anwälten verteidigen zu lassen, falls ich das wünsche. Ein zusätzlicher Anwalt kann sich auch kurz vor der Verhandlung ankündigen, das wird nirgends verboten. Kiener lebt jedoch in einer eigenen Welt, in der er sich an keine Gesetze gebunden fühlt. Zudem ging es ja in erster Linie darum, dass ich den Pflichtverteidiger auswechseln wollte, was mit dem Anheuern eines privaten Anwalts direkt nichts zu tun hat.

Zuletzt schoss Kiener den Vogel ab, als er per Verfügung entschied, dass die von mir beantragten Zeugen nicht vor Gericht erscheinen können. Damit verstieß er erneut gegen Schweizerische und Europäische Gesetze. So z.B. gegen Art 6 Abs. 2 SchweizerischeStrafprozessordnung und Art.6 Europäische Menschenrechtskonvention. Ich zitiere aus dem Artikel 6 der Schweizerischen Strafproessordnung:

Die Strafbehörden klären von Amtes wegen alle für die Beurteilung der Tat und der beschuldigten Person bedeutsamen Tatsachen ab.

Sie untersuchen die belastenden und entlastenden Umstände mit gleicher Sorgfalt.

Fast schon überflüssig zu erklären, dass Kiener mit seiner Sabotage meiner Entlastungszeugen die Schweizerische Strafproessordnung verhöhnt und sich über diese hinwegsetzt. Ich zitiere nachfolgend aus Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention:

(3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:

d. Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten

Und erneut wird ersichtlich, dass Kiener versucht, sich über nationale und internationale Gesetze hinwegzusetzen und im Interesse einiger Angestellter der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt einen montierten Prozess abzuhalten.

Ardašir Pârse:  Gab es nicht bereits Korruptionsvorwürfe gegen Dominik Kiener von anderer Seite?

Alexander Dorin: Das ist richtig. Am 4. September 2020 erschient im Printmagazin der Geschäftsführer ein Artikel von Dr. iur. Bernhard Madörin (Das Basler Gericht wiederholt in der Kritik). Nachfolgend ein Auszug aus dem Artikel:

Die Verbandelung der Richter mit dem Anzeigesteller Kurt Schudel

Facebook ist genial. So konnten wir feststellen, dass der Anzeigesteller Kurt Schudel seit Jahren mit dem Strafgerichtspräsidenten eng verbandelt ist. Ein neutrales Prozessresultat wurde somit verunmöglicht. Strafgerichtspräsident Kiener ist auf Facebook (87 Freunde) befreundet mit: Jascha Schneider, dem Anwalt von Kurt Schudel, Steven Schudel, dem Sohn von Kurt Schudel, Jonas Weber, dem von ihm ausgesuchten Nebenrichter im Strafprozess, und Claudius Gelzer, der den Fall in der Berufung beurteilen sollte. Dies sind schon fünf Prozent aller seiner Freunde, zieht man noch seine Familie ab, fast zehn Prozent seiner 87 Freunde. Das Bundesgericht setzt die Anonymitätsgrenze der Facebookfreunde erst bei 150 an. Aber jetzt kommt’s: Kiener als Präsident des Tennisclub Stettenfeld in Riehen lässt sich vom Anzeigesteller Kurt Schudel seit 2011 seine Mannschaftsleibchen sponsern. Kurt Schudel ist Sponsoringchef des jährlichen Crossklinikcup, an dem Patrick Kiener, Bruder von Dominik Kiener, seit Beginn weg jedes Mal mitspielte. Die Schwester von Kiener ist wie Steven, Sohn von Kurt Schudel, in Riehen Tennistrainerin und Jugendtrainerin und kennen sich logischerweise.

Wie wir sehen, so ist Kiener wegen seiner Seilschaften und seinem befangenen Verhalten bereits bekannt. Äußerst interessant ist die Tatsache, dass Kiener gegen den Urheber des oben zitierten Artikels nie eine Anzeige wegen Verleumdung gestellt hat, was als ein direktes Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Denn wären die Enthüllungen über Kiener haltlos, so hätte er als Präsident des Strafgerichts logischerweise reagieren müssen. So aber lässt seine Passivität keine Zweifel über die Richtigkeit der Enthüllungen übrig.

Der Basler Strafgerichtspräsident Dominik Kiener. Er wurde vom Basler Printmagazin Der Geschäftsführer nicht nur der Korruption bezichtigt, sondern darüber hinaus verstiess er im Fall Alexander Dorin mehrfach massiv gegen Schweizerische und Europäische Gesetze.

Herr Madörin hat mehrere Ausstandsgesuche gegen Kiener verfasst. Mittlerweile habe auch ich ein Ausstandsgesuch gegen Kiener verfasst und an das Appellationsgericht Basel-Stadt geschickt. In seiner Stellungnahme zu meinem Ausstandsgesuch schießt Kiener den Vogel erneut ab, als er schreibt, ich hätte in meinem davor an das Strafgericht geschickten Beweisantrag seine Auswechslung nicht beantragt. Kiener stellt sich erneut ahnungslos, als ob er als Strafgerichtspräsident nicht genau wüsste, dass ein Beweisantrag und ein Ausstandsgesuch nicht dasselbe ist. Weshalb also sollte ich das Ausstandsgesuch in den Beweisantrag einbauen? Kiener Ausflüchte sind wirklich infantil.

Weiter schreibt Kiener, ich könne mit keinem Wort darlegen, inwiefern er durch den Fall Bernhard Madörin auch in meinem Fall befangen sein soll. Das muss man sich Mal vorstellen. Es erscheint ein Bericht in einer Schweizer Zeitung mit konkreten Details über die Seilschaften eines Basler Strafgerichtspräsidenten, worauf der Strafgerichtspräsident den Urheber des Artikels nicht wegen Verleumdung anzeigt und die Vorwürfe in dem Bericht auch nirgends widerlegen kann. Und dann stellt sich Kiener nichtsahnend und fragt mit einer an ein Kleinkind erinnernden, vorgespielten Naivität, dass man von seinem Verhalten in einem Fall nicht auf sein Verhalten in einem anderen Fall schließen könne. Ich soll demnach von einem Justizangestellten, der bereits der Korruption bezichtigt wurde, was durch nachprüfbare Tatsachen belegt ist, erwarten, dass er sich ausgerechnet in meinem Fall nicht korrupt verhält?

Zudem stellt sich Kiener abermals unwissend, wenn er so tut, als ob sich mein Ausstandsgesuch gegen ihn ‚nur’ auf die Recherchen von Herrn Madörin beziehen würde. Tatsächlich aber hat Kiener zusätzlich meine adäquate Verteidigung sabotiert, in dem er sich weigert, den mir von der Staatsanwaltschaft aufgedrängten Pflichtverteidiger Simon Berger zu ersetzen, obwohl ich nachweisen kann, dass Berger gegen meine Interessen verstößt und obwohl ich laut der Schweizerischen Strafprozessordnung eindeutig ein Recht auf die Auswechslung eines Anwalts habe, zu dem kein Vertrauensverhältnis besteht.

Und schließlich will Kiener auch noch verhindern, dass meine Entlastungszeugen vor Gericht erscheinen können, womit er erneut gegen die Schweizerische Strafprozessordnung und die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Ich habe jedoch nicht nur beantragt, dass meine Entlastungszeugen vor Gericht erscheinen, sondern auch einige Angestellte (oder ehemalige Angestellte)  der Staatsanwaltschaft Basel Stadt, die sich in meinem Fall rechtswidrig verhalten und gegen diverse Gesetze verstoßen haben. Vor Gericht hätten sie erklären sollen, weshalb sie sich rechtswidrig verhalten haben. Ich zähle nachfolgend diese Damen und Herren auf und erläutere ihre Machenschaften:

Beat Voser. Voser war während meiner Verhaftung als Chef der Basler Kriminalpolizei und leitender Staatsanwalt tätig. Zu Beginn meiner Verhaftung war Voser an einem Schriftverkehr zwischen der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt und gewissen Medien und Institutionen beteiligt, in dem darüber informiert wurde, dass die Staatsanwaltschaft Alexander Dorin verhaftet habe, was durch die staatsanwaltlichen Dokumente, die ich auch meinem Beweisantrag beigefügt habe, belegt ist.

Bei dem Namen Alexander Dorin handelt es sich jedoch um mein Autorenprofil, nicht um meinen bürgerlichen Namen. Welche Absicht verfolgten Voser und die Staatsanwaltschaft, als sie mehrere Medien und Institutionen darüber informierten, man habe Alexander Dorin verhaftet? Unter den Institutionen befand sich u.a. auch das serbische Konsulat in der Schweiz, obwohl ich 2015 keine serbische Staatsbürgerschaft besaß. Mit welchem Recht und welcher Absicht wurde ein Land, dessen Bürger ich nicht war, über meine Verhaftung informiert? Diese Fragen müsste Beat Voser eigentlich vor Gericht beantworten.

Zudem ist Beat Voser mit der bosnischen Muslimin Mirsada Voser-Alibasic verheiratet, die im Vorstand der bosnisch-islamischen Gemeinschaft Džemat in Basel tätig war. Die Internetplattform Moneyhouse.ch bestätigt das. Ich habe meinem Beweisantrag Berichte diverser Schweizer Medien beigefügt, die darüber informieren, dass diese islamische Vereinigung widerholt in extremistisch-islamistische Tätigkeiten verstrickt war. Beat Voser sollte vor Gericht erklären, wie er damals als Chef der Basler Kriminalpolizei und leitender Staatsanwalt gleichzeitig mit einer bekennenden Islamistin hat verheiratet sein können, da seine berufliche Position einen einwandfreien Leumund voraussetzt.

Die Beantwortung dieser Frage ist vor allem auch aus nachfolgenden Gründen von äußerster Wichtigkeit. Der ehemalige Mitarbeiter des Französischen Geheimdienstes Jugoslav Petrusic erhielt aus der Islamistenszene den Hinweis, dass Frau Mirsada Voser-Alibasic hinter der politischen Verfolgung meiner Person steht, da sie sich an meinen Büchern gestört habe, in denen ich u.a. auch auf die Verbrechen moslemischer Kämpfer während der Kriege im ehemaligen Jugoslawien eingehe. Dazu habe sie ihren Ehemann instrumentalisiert, der damals eine hohe Position innerhalb der Basler Justiz belegte. Diese Angaben passen exakt zur Tatsache, dass Frau Voser eine bekennende Islamistin ist und als Vorstand einer islamischen Vereinigung tätig war.

Auch Herrn Vosers Einmischung in sonderbare Aktivitäten und der Beginn meiner Verhaftung, als die Staatsanwaltschaft die Information über die Verhaftung des politischen Autors Alexander Dorin an diverse Medien und Institutionen weiterleitete, passt genau zu den Recherchen und Erkenntnisse von Jugoslav Petrusic, der als ehemaliger Geheimdienst-Mitarbeiter ein breites Netz an Informanten und Informationen besitzt. Herr Petrusic, der seine Aussagen notariell und anwaltlich beglaubigen ließ, wurde von Dominik Kiener vor Gericht als Zeuge übrigens ebenfalls abgelehnt.

Herr Voser sollte vor Gericht diese mehr als berechtigt gestellten und brisanten Fragen beantworten. Kiener versucht nun diese Befragung zu verhindern, damit die Staatsanwaltschaft nicht in Erklärungsnot gerät.

Thomas Homberger Dieser anfänglich für meinen Fall zuständige Staatsanwalt ist z.B. dafür verantwortlich, dass ich den absoluten größten Teil meiner Internierung im Untersuchungsgefängnis Waaghof ohne Verteidiger verbringen musste und ohne dessen Anwesenheit zahlreiche Male verhört wurde, womit er massiv gegen die Schweizerische Strafproessordnung und die Europäische Menschenrechtskonvention verstieß.

Der gleiche Staatsanwalt ließ bereits im Sommer 2015 mein von meiner Mutter legal geerbtes Haus mit Beschlag belegen, wie auch 90’000 CHF, die erwiesenermaßen vom Hausverkauf meiner verstorbenen Eltern in Serbien und einer Kontoauflösung stammen, was alles dokumentarisch bestens belegt ist. Hombergers Vorgehen führte dazu, dass meine materielle Existenz seit nunmehr sieben Jahren blockiert ist. Homberger sollte vor Gericht erläutern, weshalb auf seine Anordnung hin seit sieben Jahren meine materielle Existenz blockiert wird. Kiener versucht nun zu verhindern, dass Homberger sich vor Gericht für seine befremdlichen Handlungen rechtfertigen muss.

Andreas Roppel Der Untersuchungsbeauftragte Andreas Roppel leitete per Fax falsche Angaben an die deutsche Menschenrechtlerin Helga Schopp-Fuchs und die deutsche Anwältin Brigitta Biel weiter, die sich über meinen Zustand informierten und eine Besuchserlaubnis beantragten, die abgewiesen wurde. Roppel leitete in meinem Namen Behauptungen weiter, ohne mit mir auch nur ein einziges Wort gesprochen zu haben. Roppel war zu dem einer von mehreren Untersuchungsbeauftragten, die mich ohne Anwesenheit eines Verteidigers verhört haben. Roppel soll vor Gericht erklären, weshalb er gesetzeswidrig gehandelt hat. Kiener möchte die Befragung Roppels durch mich verhindern.

René Gsell war damals an diversen Schreiben der Staatsanwaltschaft diverse Institutionen und Medien beteiligt, in denen darüber informiert wurde, dass die Staatsanwaltschaft Alexander Dorin verhaftet habe. Das war ein eindeutiger Angriff gegen mich als politischen Autor, da die Staatsanwaltschaft nicht meinen richtigen Namen verwendete. Solche Schreiben gingen damals u.a. auch an das serbische Konsulat in der Schweiz, obwohl ich damals keine serbische Staatsbürgerschaft besaß. Ein solches Verhalten ist absolut gesetzwidrig.  Aufgrund dieses Schriftverkehrs zwischen der Staatsanwalt und diversen Medien und Institutionen erschien in einigen Schweizer Medien ein Artikel, in dem darüber informiert wurde, dass der ‚Genozidleugner’ Alexander Dorin verhaftet worden sei. Rene Gsell sollte nur vor Gericht erklären, weshalb die Staatsanwaltschaft sich damals auf mein Autorenpseudonym eingeschossen hat, während sie gleichzeitig behauptet, es habe sich um keinen politisch motivierten Angriff gegen mich gehandelt.

Nicole John. Die Untersuchungsbeauftragte Nicole John hat meinem früheren Verteidiger Martin Kaiser per E-Mail verboten, dass er mir die staatsanwaltlichen Unterlagen zu meinem Fall  aushändigt. Damit wollte sie meine Verteidigung sabotieren, da sich jemand nicht auf einen Prozess vorbereiten kann, wenn er seine eigenen Unterlagen nicht studieren kann. Frau John erwähnte in der E-Mail, dass die Unterlagen nicht zu mir gelangen dürfen, da ein Missbrauch der Dokumente aufgrund meines Berufs drohen würde. Mit Beruf meinte sie meine Tätigkeit als Publizist und Rechercheur. Frau John gab in der E-Mail unumwunden zu, dass sich die Staatsanwaltschaft vor einer Veröffentlichung der staatsanwaltlichen Dokumente fürchtete. Frau John sollte vor Gericht erklären, weshalb die Staatsanwaltschaft mich darin hindern wollte, dass ich die Dokumente meines eigenen Falles studieren kann, während sie gleichzeitig zu erklären hat, weshalb sich die Staatsanwaltschaft vor einer Veröffentlichung der Dokumente fürchtete.

Michael Wilhelm, Phillip Altenbach, Gabriela Strauss, Dominique Emmenegger und Hans Amman.

Diese Angestellten der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt  waren allesamt an diversen Schreiben an mehrere Institutionen beteiligt, in denen die Behauptung aufgestellt wurde, dass ich den Tatbestand des Verstoßes gegen das Schweizerische Betäubungsmittelgesetz zu verantworten habe,  in einigen Schreiben wurde auch der Begriff bandenmässig verwendet. Solche Schreiben gingen an die Corner Bank, die Basellandschaftliche Bank, die UBS-Bank, die Steuerverwaltung Basel-Stadt, die Industriellen Werke in Basel (IWB) und schließlich an die Baloise Bank, über die seit 1994 die Hypothek meiner Liegenschaft läuft. Aufgrund der Meldung an die Baloise-Bank kontaktierte diese meinen Treuhänder und erklärte ihm, dass die Bank die Hypothek kündigen werde, was darauf hinausgelaufen wäre, dass ich die Liegenschaft praktisch verliere, da ich die Liegenschaft aufgrund der von der Staatsanwaltschaft veranlassten Beschlagnahmung/Grundbuchsperre nicht verkaufen kann. Nur mit äußerster Mühe bekam es der Treuhänder hin, dass die Hypothek nun alle 24 Monate neu begutachtet wird, wobei das Risiko einer Kündigung der Hypothek nach wie vor akut ist.

Die aufgezählten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt haben sich der Vorverurteilung, der Rufschädigung und der versuchten Existenzvernichtung schuldig gemacht – und das vor Abschluss der Ermittlungen, vor der Anklageerhebung und vor einer Gerichtsverhandlung.

Dominik Kiener verharmlost diese bandenmässigen und organisierten Verbrechen gegen die Schweizerische Strafprozessordnung und Menschenrechte als ‚Ermittlungsschritte’ und versucht von diesen durch reichlich ungeschickte Ausflüchte abzulenken, womit er sich wiederum zum  verlängerten Arm der Staatsanwaltschaft macht. Kiener möchte gar nicht erst in die peinliche Situation geraten, dass sich diese Personen vor Gericht erklären und rechtfertigen müssen, weshalb er kurzerhand entschied, dass diese Personen nicht vor Gericht erscheinen sollen.

Niemand hat das Recht dazu, gegen die Schweizerische und Europäische Gesetzgebung zu verstoßen, auch nicht ein Strafgerichtspräsident aus Basel-Stadt.

Ardašir Pârse: Der Justizcowboy Dominik Kiener scheint wirklich ein ziemlich befangener Vertreter der Basler Justiz zu sein, obwohl auch die Machenschaften des Staatsanwalts Markus Hofer, über den wir bereits mehrfach berichteten, nicht von schlechten Eltern sind.

Alexander Dorin: Das ist richtig, jedoch hat dieses korrupte Verhalten von gewissen Angestellten der Basler Justiz auch seine Vorteile. Auf diese Weise haben wir noch mehr Material für den Dokumentarfilm über meinen Fall, an dem wir nach wie vor arbeiten, sowie für den Gang vor das Bundesgericht und womöglich darüber hinaus.

Ardašir Pârse:  Sind die Arbeiten an diesem Dokumentarfilm vorangekommen?

Alexander Dorin: Ja.Es wurden bereits eine Reihe von Zeugen interviewt und gefilmt. Das Szenario wurde zum Großteil fertiggeschrieben, es fehlen lediglich noch paar Details, die zugefügt werden. Es werden zudem zahlreiche Dokumente eingearbeitet, was Zeit benötigt. Der Film soll schlussendlich aussagekräftig sein, weshalb man sich die nötige Zeit lässt und ohne Zeitdruck arbeitet.Bis zur Fertigstellung des Films arbeiten wir gerade daran, alle wichtigen Beweise für die Verfehlungen der baselstädtischen Justiz auf eine Homepage zu laden und öffentlich zu machen.

Es gibt übrigens noch andere Beteiligte, die die Machenschaften der Basler Justiz offensichtlich unterstützen. Über meine Erfahrung mit dem mir von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt aufgedrängten Pflichtverteidiger Simon Berger haben wir bereits berichtet. Es gibt jedoch noch andere Pflichtverteidiger, die mit meinem Fall verbunden sind. So z.B. die Anwältin Diana Göllrich aus Basel, die einen ehemaligen Hausbewohner von mir verteidigen sollte. Dieser Hausbewohner wird von der Basler Staatsanwaltschaft beschuldigt, er habe mit mir zusammen Hanf gekauft und weiterverkauft.

Der beschuldigte Mann forderte von Frau Göllrich bereits vor Monaten die staatsanwaltlichen Unterlagen über den ganzen Fall, damit er sich adäquat auf die Verhandlung vorbereiten könnte. Jedoch geschah längere Zeit gar nichts, bis er die Unterlagen schließlich in einer elektronischen Form erhielt, die er nicht öffnen konnte. Als er das beanstandete, da geschah erneut während einer gewissen Zeit nichts. Erst wenige Wochen vor er angekündigten Gerichtsverhandlung erhielt er schließlich per Post den Stick mit den Unterlagen. Überflüssig zu erwähnen, dass er sich nun nicht mehr rechtzeitig auf den Prozess vorbereiten kann.

Dieser ehemalige Hausbewohner von mir lebt mittlerweile in Spanien, wo er sich um seine betagte und kranke Mutter kümmert, die ohne seine Hilfe nicht durchkommen würde. Er schickte mehrere ärztliche Atteste an seine Anwältin Diana Göllrich, die über den gesundheitlichen Zustand seiner Mutter Auskunft geben, mit dem Hinweis, dass er derzeit nicht in der Lage ist, zum Prozess in die Schweiz zu reisen. Frau Göllrlich hätte aufgrund dessen eine Verschiebung des Prozesses beantragen müssen. Stattdessen beantragte sie lediglich, dass der Angeklagte nicht zum Prozess erscheinen müsse. Hier haben wir einen von zahlreichen Hinweisen dafür, dass solche Pflichtverteidiger im Interesse der Staatsanwaltschaft agieren, die vor hat, in Abwesenheit der Angeklagten einen Schauprozess durchzuführen, während dem sich niemand verteidigen und den Manipulationen und Irregularitäten der Staatsanwaltschaft widersprechen kann.

Jetzt wird es jedoch tatsächlich noch absurder. Frau Göllrich arbeitet mittlerweile nebenbei für das Strafgericht Basel-Stadt. Offiziell musste sie den Fall zwar abgeben, jedoch werden durch die ganzen Umstände die Verstrickungen innerhalb der Basler Justiz erneut offensichtlich.

Frau Göllrich ließ das Gericht wissen, dass sie persönlich eine Nachfolgerin für die Verteidigung meines ehemaligen Hausbewohners ausgesucht habe. Das muss man sich Mal vorstellen: eine von der Staatsanwaltschaft ausgesuchte Pflichtverteidigerin, die ihren Mandanten nie verteidigte und mittlerweile selbst für das Strafgericht arbeitet, ermächtigt sich selbst dazu, eine neue Pflichtverteidiger für den Beschuldigten auszusuchen, ohne den Beschuldigten davor überhaupt gefragt zu haben, was er dazu meint. In diesem Zusammenhang ist es fast schon überflüssig zu erwähnen, dass mein ehemaliger Hausbewohner diese Anwältin nie mandatiert hat. Der Gerichtspräsident Dominik Kiener hatte nichts dagegen einzuwenden, dass Frau Göllrich ihre Nachfolgerin selbst bestimmte, ohne vorher das Einverständnis des Klienten eingeholt zu haben. Man kann in diesem Zusammenhang durchaus von mafiösen Methoden sprechen.

Die Anwältin Diana Göllrich. Sie erhielt von der Justiz Geld, um als Pflichtverteidigerin einen Mitbeschuldigten von Alexander Dorin zu verteidigen, den sie nie verteidigte. Mittlerweile arbeitet sie u.a. selber für das Strafgericht Basel-Stadt, womit die Verbindungen zur Basler Justiz belegt sind.

Bei der neuen Pflichtverteidigerin des Mitbeschuldigten handelt es sich um eine gewisse Cinzia Santo. In einem Brief an meinen ehemaligen Hausbewohner macht Frau Santo keinen Hehl daraus, dass sie eine Arbeitskollegin von Frau Göllrich ist und für die gleiche Anwaltskanzlei arbeitet. Es handelt sich dabei um die Anwaltskanzlei Advobas AG. Sie informierte den ihr von der Basler Justiz servierten Mandanten lapidar darüber, dass sie nun seine Verteidigerin sei, ohne ihn zu fragen, ob er damit überhaupt einverstanden sei.

Der beschuldigte Mann erklärte Frau Santo in einem Brief, dass bereits ihre Vorgängerin ihn in keiner Weise verteidigt hatte, weshalb er es ablehne, von einer Arbeitskollegin von ihr verteidigt zu werden, zumal er die neue Verteidigerin weder ausgesucht noch mandatiert hat. Er sprach Frau Santo sein Misstrauen aus und lehnte sie aus den genannten Gründen als Verteidigerin ab.

Frau Santo, die zwischenzeitlich im Zusammenhang mit dem Dokumentarfilm eine Interviewanfrage erhielt, hatte offensichtlich keine Lust dazu, namentlich in einem Film über eine offensichtliche Justizfarce erwähnt zu werden, weshalb sie dem Gericht mitteilte, dass sie den Beschuldigten mangels Vertrauens von seiner Seite nicht verteidigen wolle und sich von dem Fall zurückziehe.  Jetzt kommt es aber faustdick. Der Gerichtspräsident Kiener teilte Frau Santos per Verfügung mit, dass ihr Rückzug vom Fall abgewiesen werde und sie den Beschuldigten weiterhin verteidigen müsse.

Die Anwältin Cinzia Santo. Sie wehrte sich nicht dagegen, dass der Basler Strafgerichtspräsident Dominik Kiener ihr verboten hat, dass die das ihr zugeteilte Mandat niederlegt, womit sie sich des Gesetzesbruchs mitschuldig gemacht hat.

Ardašir Pârse:  Ein Gerichtspräsident zwingt eine Anwältin per Verfügung dazu, dass sie einen Fall nicht abgibt? Mich erinnert das an das Verhalten eines Diktators. Auf welche Gesetze beruft sich Kiener dabei? Und hat sich die Anwältin zur Wehr gesetzt?

Alexander Dorin: Es ist tatsächlich so, dass sich Kieners rechtswidriges Verhalten praktisch nahtlos durch den ganzen Fall zieht. Dieses Verhalten wird selbstverständlich weder durch Schweizerische noch Europäische Gesetze gebilligt. Frau Santo hat sich bisher gegen den Entscheid nicht zur Wehr gesetzt. Offenbar nimmt sie ihren Beruf nicht so Ernst, oder es fehlt ihr ganz einfach der Mut dazu, sich gegen Mechanismen aufzulehnen, die in der Basler Justiz offenbar System haben. Anscheinend schwimmt sie lieber mit dem Strom, dafür hat sie keine Unannehmlichkeiten zu befürchten. Den Preis dafür muss der Mandant zahlen. Und so etwas bezeichnet man im Kanton Basel-Stadt dann auch noch als Verteidigung.

Es gibt noch eine andere Anwältin, die in dem gesamten Fall in ihrer Funktion als Verteidigerin mit Abstand am negativsten aufgefallen ist. Es handelt sich um eine gewisse Susanna Marti. Sie hätte einen weiteren Mitangeklagten als Pflichtverteidigerin vor Gericht vertreten sollen. Es handelt sich dabei um einen langjährigen Bekannten von mir, der, zusammen mit drei meiner ehemaligen Hausbewohner, von der Staatsanwaltschaft beschuldigt wurde, er sei Mitglied einer Bande gewesen, deren Chef ich gewesen sein soll. Das ist alleine deshalb schon absurd, weil sich diese Leute untereinander gar nicht kannten und nie miteinander etwas zu tun hatten, was sogar aus den staatsanwaltlichen Unterlagen ersichtlich wird. Jedoch pickte sich die Staatsanwaltschaft ganz einfach einige Bekannte aus meinen Umfeld heraus und erfand eine Bande.

Frau Marti bemühte sich besonders eifrig darum, die Verteidigung meines Bekannten zu sabotieren. So war sie ihrem Mandanten z.B. vor, er habe seine Aussagen nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft geändert. Der Mann bestätigte nach seiner Haftentlassung, dass er während seiner Inhaftierung den Druck der Staatsanwaltschaft verspürte und sich darüber bewusst war, dass es sich um einen gegen mich gerichteten politischen Fall handle. Damit schloss er sich mehreren anderen Zeugen an, die ebenfalls bestätigten, dass die Staatsanwaltschaft damals Druck gegen sie ausgeübt habe.

Laut Schweizer Gesetz muss man während der Untersuchungshaft nicht die Wahrheit sprechen und hat selbstverständlich in jedem Moment das Recht dazu, seine Aussagen zu korrigieren. Das schien Frau Marti gar nicht zu passen, denn sie behauptete gegenüber ihrem Mandanten, er könne nun nachträglich seine Aussagen nicht ändern.

Sie ging jedoch noch weiter und behauptete, die von ihrem Mandanten an sie geschickten Briefe habe er nicht selbst verfasst. In Wirklichkeit hätte ich diese Briefe verfasst, oder habe ihn zumindest dabei beeinflusst. Dieser Bekannte von mir spricht nicht gut deutsch, obwohl er die Schweizerische Staatsbürgerschaft besitzt und seit Jahrzehnten in der Schweiz lebt. Seine Briefe an seine Pflichtverteidigerin, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht ließ er von einigen Bekannten auf deutsch übersetzen. Zudem ließ er sich regelmäßig von einem unabhängigen Anwalt beraten, der auch mich berät, da er seiner Pflichtverteidigerin berechtigterweise nicht vertraute.

Frau Marti begann jedoch zu phantasieren und behauptete, ich würde hinter diesen Briefen stehen. Als ob ich die Möglichkeiten dazu hätte, andere Beteiligte zu beeinflussen. Wie hätte ich das denn tun sollen? Etwa mit vorgehaltener Waffe, so wie es die Staatsanwaltschaft während meiner Verhaftung getan hat? Und weshalb hatte Frau Marti ein solches Interesse daran, dass ihr Mandant den falschen Beschuldigungen der Staatsanwaltschaft nicht widerspricht?

Als mein Bekannter schließlich Frau Marti wissen ließ, dass er sich im Zusammenhang mit der angekündigten Gerichtsverhandlung auf die Angaben aus meinem Plädoyer berufe, dass er damit zu 100% einverstanden sei und nicht nochmals die gleichen Angaben zusammenzufassen bräuchte, da antwortete ihm seine Verteidigerin, dass es sein Problem sei, worauf er sich berufe. Stellen Sie sich das Mal vor. Da führe ich auf über 200 Seiten sämtliche Beweise dafür an, dass es nie eine von mir angeführte Bande gab und dass keiner der Beschuldigten jemals mit Hanf auf sich angehalten worden ist – und die von der Staatsanwaltschaft angeheuerte Pflichtverteidigerin hat nichts besseres zu tun, als sämtliche Beweise zu ignorieren.

Ardašir Pârse: Da braucht man kaum mehr etwas dazu zu sagen. Es scheint offensichtlich, dass diese Anwältin im Interesse der Basler Justiz agiert.

Alexander Dorin:  Lässt man Mal die Tatsache weg, dass Frau Marti im vorliegenden Fall ihren Klienten gegen die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht in keiner Weise verteidigte, so habe ich zusätzlich direkte Hinweis dafür, weshalb Frau Marti zugunsten der Basler Justiz und gegen ihren Mandanten agiert. Aus Frau Martis Biografie erfährt man z.B., dass sie früher selbst als Staatsanwältin und auch als Gerichtsschreiberin tätig war. Da haben wir eine Erklärung dafür, weshalb sie gegen ihre ehemaligen Arbeitsgeber nicht vorgehen möchte und deren Machenschaften sogar gutheißt.

Die Anwältin Susanna Marti, vormals selber als Staatsanwältin und am Strafgericht tätig, verteidigte vor Gericht die Interessen der Staatsanwaltschaft anstelle der Interessen ihres Mandanten.

Ardašir Pârse: Wir haben es im vorliegenden Fall demnach mit folgenden Personen zu tun:

einem Gerichtspräsidenten, gegen den in einem Schweizer Magazin Korruptionsvorwürden erhoben wurden, die er nicht entkräften kann.

-einem ehemaligen Staatsanwalt, der hinter der Anklageschrift gegen Sie steht und mittlerweile selbst Richter geworden ist, womit er gleichzeitig ein Arbeitskollege des mit den Korruptionsvorwürfen konfrontierten Richters wurde, der in Ihrem Fall laufend Schweizerische und Europäische Gesetze bricht.

-zwei sogenannten Pflichtverteidigerinnen, die für die Staatsanwaltschaft bzw. das Strafgericht gearbeitet haben oder teilweise immer noch arbeiten, wobei eine davon ihre Nachfolgerin für einen früheren Mandanten selbst aussucht, ohne den Mandanten vorher gefragt zu haben.

-einer weiteren Pflichtverteidigerin, die sich nicht dagegen zur Wehr setzt, dass ein Strafgerichts-Präsident sie per Verfügung quasi dazu zwingt, einen Mitbeschuldigten zu verteidigen.

-einem von der Staatsanwaltschaft auf Sie angesetzten Pflichtverteidiger, der sich nicht vom Fall zurückzieht, obwohl Sie ihn nie mandatiert haben und ihn ablehnen.

Alexander Dorin: Treffend formuliert, genau so ist es.

Ardašir Pârse:  Was soll man dazu noch sagen? Korruption, Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung vom feinsten. Was ist denn unterdessen im Zusammenhang mit dem Gerichtsprozess geschehen?

Alexander Dorin: Der  Prozess wurde für den 17. Mai 2022 angekündigt, ohne dass sich der Gerichtspräsident Dominik Kiener vorher bei einem mittlerweile nach Spanien ausgewanderten Mitangeklagten (ehemaliger Hausbewohner von mir) erkundigte, ob sich der gesundheitliche Zustand seiner Mutter gebessert hat. Die zuerst für November/Dezember 2021 angesetzte Verhandlung hatte bekanntermaßen verschoben werden müssen, da der Mitangeklagte ärztliche Atteste aus Spanien an das Gericht geschickt hatte, die aufzeigen, dass seine Mutter unbeaufsichtigt und ohne Pflege nicht überleben könnte.

Kiener hatte die Atteste zuerst als Verschiebungsgrund anerkennen müssen, wobei er danach vor der Vereinbarung eines neues Termins offensichtlich keine Lust dazu hatte, sich beim Mitangeklagten zu erkundigen, ob sich denn der gesundheitliche Zustand seiner Mutter verändert habe. Das gleiche in meinem Fall. Ich hatte vor der ersten Verhandlung ärztliche Atteste von Kliniken in Belgrad an das Gericht geschickt, die aufzeigen, dass ich Probleme im unteren Rückenbereich habe und eine Therapie beanspruchen muss, sobald sich die chaotische Lage im Gesundheitswesen wegen Corona in Serbien beruhigt hat, was bisher nicht der Fall ist. Derzeit wird ja sogar darüber berichtet, dass sich die Situation wieder verschlechtert habe, was die Aussichten für eine baldige Therapie entschieden schmälert. Aber auch mich hat Kiener vor der von ihm neu angesetzten Verhandlung nicht gefragt, ob sich mein gesundheitlicher Zustand verändert habe, obwohl er auch meine Atteste ursprünglich als Verschiebungsgrund hat anerkennen hat müssen.

Und so vereinbart Kiener einen neuen Gerichtstermin, ohne vorher mit uns Absprache gehalten zu haben. Ich und der Mitangeklagte schickten daraufhin neue Atteste an das Gericht, um nachzuweisen, dass sich die Situation zwischenzeitlich noch nicht verändert hatte. Kiener seinerseits schickte ein Schreiben an uns, in dem er irgendwelchen wirren Unsinn zusammenphantasierte, Ausreden suchte, die Tatsachen verdrehte, log und auch sonstigen nichts Gescheites von sich gab.

Schlussendlich fand dann die Gerichtsverhandlung ohne mich und meinen ehemaligen Mitbewohner statt, der mittlerweile in Spanien lebt. Angeklagt waren zwei ehemalige Mitbewohner und ein Bekannter von mir. Während das Gericht einer ehemaligen Mitbewohnerin, die heute in Polen lebt, mitteilte, sie müsse nicht zum Prozess erscheinen, so waren ein anderer ehemaliger Mitbewohner wie auch mein Bekannter zum Prozess erschienen. Der Prozess als solcher war völlig illegal, da ich und der andere Angeklagte gesundheitsbedingt nicht erscheinen konnten. Da man laut Schweizerischen und Europäischen Gesetzen das Anrecht auf ein faires Verfahren hat, so hätte der Prozess verschoben werden müssen, da es zum Recht eines Angeklagten gehört, während der Verhandlung dabei zu sein und Fragen zu stellen. Kiener hatte jedoch offensichtlich keine Lust dazu, die nationalen und internationalen Prozessordnungen von Beschuldigten zu wahren und verstieß zum widerholen Mal gegen diese.

Das Gute vorweg. Einer der ehemaligen Mitbewohner konnte einen Privatverteidiger engagieren, der nicht von der Basler Justiz ausgesucht wurde. Es handelt sich dabei um Dr. Christan von Wartburg, der seine Arbeit offenbar ernstgenommen hat. Herr von Wartburg konnte ohne Mühe nachweisen, dass die gegen seinen Mandanten erhobenen Vorwürfe falsch und deshalb auch nicht nachweisbar sind. Damit bröckelte bereits die ganze Geschichte, die mir von der Basler Justiz angehängt wurden ist. Das Gericht musste das eingestehen und sprach den Mann frei.

Auch meine ehemalige Hausbewohnerin hatte offenbar einen Verteidiger, der die Machenschaften und falschen Beschuldigungen der Basler Justiz nicht einfach so hinnehmen wollte. Es handelt sich um MLaw Christoph Balmer. Herr Balmer, der anscheinend ein entschiedenes Auftreten hatte, konnte ebenfalls einwandfrei aufzeigen, dass die Beschuldigungen gegen seine Mandantin haltlos sind und widerlegte diese mühelos. Das Lügenkonstrukt der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt brach damit ein weiteres Stück zusammen. Der Frau wurde übrigens eine finanzielle Entschädigung für die im Untersuchungsgefängnis Basel-Stadt verbrachten drei Monate zugesprochen.

Die Basler Justiz hatte nun ein Problem, da von der ganzen Lügengeschichte am Ende nichts mehr übrigzubleiben drohte. Also musste die Justiz noch etwas konstruieren, damit ihr die Felle nicht ganz davonschwimmen. Und so half die Anwältin Susanne Marti, die meinen Bekannten als dessen Pflichtverteidigerin hätte verteidigen sollen, der Justiz dabei, zum Schluss doch noch eine Farce zu inszenieren.

An dieser Stelle sei anzumerken, dass mein Bekannter in diversen an Frau Marti, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht darauf hinwies, dass er sich von Frau Marti nicht verteidigt fühlt und sie seine Interessen nicht vertritt, weshalb er ihr nicht vertraute und sie als Anwältin ablehnte. Weder Frau Marti noch das Gericht interessierte es, was der Mandant von Frau Marti wollte, was eindeutig darauf hinweist, dass Frau Marti im Interesse der Staatsanwaltschaft und des Gerichts agierte. Wäre es anders, so hätte das Gericht die Rechte des Beschuldigten respektieren und einen anderen Pflichtverteidiger engagieren müssen. Mit Frau Marti im Gerichtssaal konnte sich die Basler Justiz jedoch sicher sein, dass diese Anwältin gegen die Interessen ihres Mandanten und zugunsten der Justiz arbeitet. Wäre ein anderer Anwalt vor Ort gewesen, wie z.B. Christian von Wartburg oder Christoph Balmer, so wäre die Justiz noch hilfloser gewesen. So aber konnte sich das Gericht darauf verlassen, dass wenigstens ein Anwalt dafür sorgen würde, dass wenigstens ein Bruchteil der von der Staatsanwaltschaft erfundenen Geschichte hängen bleibt.

Und so ergab es sich, dass das Plädoyer von Susanna Marti für meinen Bekannten im Gericht nicht auf serbisch übersetzt wurde, so dass der Angeschuldigte gar nicht wusste, was seine Anwältin redete. Mein Bekannter saß im Gerichtssaal und verstand kein Wort vom Plädoyer. Am Ende verurteilte das Gericht meinen Bekannten zu einer bedingten Strafe, obwohl diese Person, wie auch die anderen zwei Beschuldigten, nie mit Hanf an sich angehalten worden waren und demnach keine materiellen Beweise existieren. Das Gericht musste wenigsten eine Person in die Pfanne hauen, um so den Weg im illegalen Vorgehen gegen mich zu ebnen.  Und das klappte in Zusammenarbeit mit der Anwältin Susanna Marti, die früher selbst für die Staatsanwaltschaft arbeitete, offenbar bestens.

Frau Marti legte meinem Bekannten nach der Urteilsverkündigung nahe, er solle keine Einsprüche gegen das Urteil einlegen, da das ansonsten für ihn mit noch mehr Kosten verbunden sein würde, da er bereits Kosten in der Höhe von über 8000 Schweizer Franken zu bezahlen habe. Mein Bekannter, der keine finanziellen Reserven hat, erhob aus diesen Gründen zwar keinen Einspruch gegen das Urteil, betonte aber mehrfach, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe falsch seien. So hängte ihm das Gericht z.B. ohne jegliche Beweise 22 Fahrten in den Kanton Tessin an, wo er laut Gericht Hanf abgeholt habe, obwohl der Mann nie angehalten und durchsucht worden war und auch nie 22 Mal in den Tessin gefahren ist. So lügt man sich am Strafgericht Basel-Stadt Urteile zusammen.

Ardašir Pârse:  Das wundert mich mittlerweile nicht mehr wirklich. Von diesem Verein ist nichts Anderes zu erwarten. Was ist denn nun mit der Gerichtsverhandlung gegen Sie und ihrem ehemaligen Hausbewohner? Wenn ich richtig verstanden habe, so sind Sie und dieser ehemalige Hausbewohner noch übriggeblieben?

Alexander Dorin: Das ist richtig, uns zwei erwartet noch der Prozess. Nun, einerseits wurde während der ersten Verhandlung gegen die anderen drei angeklagten Personen klar, dass es sich bei der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt um ein Konstrukt handelt, da ja zwei beschuldigte Personen freigesprochen worden sind. Das beweist, dass die ganze Geschichte, laut der eine Bande aus fünf Personen bestanden habe, falsch ist. Um davon abzulenken greift das Gericht nun auf andere Manipulationen zurück. Jetzt wird neuerdings behauptet, dass die Bande eben aus drei anstatt fünf Personen bestanden habe, obwohl auch ich, mein Bekannter und der ehemalige Hausbewohner nie mit Hanf angehalten worden sind und obwohl bei keinem von uns in der Wohnung Hanf sichergestellt werden konnte. Laut der Logik des Freispruchs von zwei der beschuldigten Personen müssten nun auch wir freigesprochen werden, das die Beweislage auch in unseren Fall genau gleich liegt. Jedoch zeigt das Verhalten des Strafgerichtspräsidenten Dominik Kiener, dass damit nicht zu rechnen ist.

Ardašir Pârse:  Das deutet darauf hin, dass wir eine Prozessfarce erwarten können. Welche konkreten Hinweise haben Sie dafür?

Alexander Dorin: Nun, einerseits haben wir die Verurteilung meines Bekannten ohne jegliche materiellen Beweise. Dann hat sich der Gerichtspräsident Kiener kurz vor der Verhandlung noch einen anderen Rechtsbruch erlaubt. In der Anklageschrift wird behauptet, ich hätte während zwei Jahren Hanf von einem gewissen Paolo Beghelli aus dem Kanton Tessin gekauft, den er auf einer Plantage selbst produziert habe. Diese Version der Anklageschrift bestand bis kurz vor der Gerichtsverhandlung. Ich forderte das Gericht dazu auf, mir die Stromrechnung von Herrn Beghelli zukommen zu lassen, damit ich mich davon überzeugen konnte, ob diese Person überhaupt tatsächlich Hanf produziert hat. Dominik Kiener antwortete mir daraufhin, dass diese Person wohl doch keinen Hanf produziert habe, obwohl das bis zu diesem Zeitpunkt in der Anklageschrift behautet wurde! Der Gerichtspräsident negierte nun plötzlich die Behauptung aus der Anklageschrift und behauptete, Beghelli habe wohl doch keinen Hanf produziert.

Der Hintergrund dieser späten Meinungsänderung ist klar. Das Gericht konnte keine Stromrechnung dieser Person vorweisen, womit auch die Behauptung ins Wasser fiel, dass ich von dieser Person Hanf bezogen hätte, der von ihr produziert worden sei. Wie konnte sich Kiener nun aus der Affäre retten? Ganz einfach, er stellte kurz vor der Verhandlung die Behauptung auf, dass der Hanf nun wohl von einer anderen Person stamme. Das muss man sich Mal vor Augen führen. Sieben Jahre lang wurde behauptet, ich hätte von einem gewissen Paolo Beghelli Hanf bezogen, um dann im letzten Moment, nachdem ich nach der Stromrechnung fragte, die Anklageschrift eigenmächtig abzuändern und plötzlich gewisse Behauptungen aus ebendieser Anklageschrift zu negieren. Es ist rechtlich gesehen gar nicht haltbar, dass ein Gerichtspräsident die Anklageschrift aus Beweisnot abändert, da die Anklageschrift ja nicht von ihm verfasst wurde. Vielmehr versuchte er damit die Staatsanwaltschaft aus einer peinlichen Situation zu retten und zu verhindern, dass diese Beweisnot der Staatsanwaltschaft zum Verhängnis wird. Hier wird erneut offensichtlich, dass Kiener in einer Zeitung aus Basel wohl nicht zu Unrecht der Korruption bezichtigt wurde.

Ardašir Pârse:  Kieners Verhalten spricht auch ohne diesen neuesten Zwischenfall Bände.

Alexander Dorin: Ja, aber es handelt sich dabei nicht einmal um den neuesten Zwischenfall à la Kiener. Den Vogel schoss er eben erst vor einigen Tagen wieder ab. In einer Verfügung beschloss er, dass er meine ärztlichen Atteste nachträglich nun doch nicht anerkennen würde. Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel hätte sich mit diesen Attesten befasst und festgestellt, dass diese als Grund für eine Absenz nicht ausreichen würden. Begründet wird die Einschätzung durch lauter Ausreden und Floskeln. Es läuft quasi darauf hinaus, dass ein Basler Institut zwei medizinischen Instituten aus Belgrad unterstellt, dass diese ihre Arbeit nicht richtig gemacht hätten, obwohl dafür absolut kein Grund besteht. Es handelt sich dabei um die orthopädische Klinik Banjica (Institut za ortopediju Banjica) und das medizinisch-militärische Spital VMA (Vojnomedicinska akademija VMA). Da meldet sich irgendein Institut aus Basel zu Wort, welches mich nie gesehen geschweige denn untersucht hat, und erklärt per Ferndiagnose, als ob es sich um Hellseher handeln würde,  anhand von nichts ärztliche Atteste zweier Kliniken nachträglich für nichtig. Das ist natürlich weder medizinisch noch rechtlich haltbar. Oder haben Sie schon Mal medizinische Kliniken gesehen, die ohne Untersuchung zu einem Schluss gelangen und gleichzeitig die Befunde anderer Kliniken, die einen Patienten untersucht haben, negieren können?

Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel-Stadt. Hier werden Tatsachen im Auftrag des Strafgerichts Basel-Stadt verdreht und manipuliert.

Ardašir Pârse:  Nun ja, diese Leute müssen wohl über unmenschliche Kräfte verfügen und hellsichtig sein. Aber Spaß beiseite, die Justiz-Korruption im Kanton Basel-Stadt scheint tatsächlich von enormen Ausmaß zu sein. Wir werden den Fall weiter aufmerksam verfolgen und darüber berichten.

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