Der Fall Christian Mensch – oder wie sich ein Medien-Manipulator selbst entlarvte

Christian Mensch

Der Fall Christian Mensch – oder wie sich ein Medien-Manipulator selbst entlarvte

Das sich der Mainstream, der politische wie der mediale, seit geraumer Zeit in einer ernsthaften Krise befindet, darüber braucht nicht grossartig spekuliert zu werden. Konnten die Massenmedien bis zu 9/11 grösstenteils noch unwidersprochen ihren Auftrag erfüllen und die Massen mit ihrer Meinungsmache beeinflussen, so fiel ihnen das nach 9/11 zunehmend schwerer. Die Kluft zwischen der sogenannten offiziellen Version der Anschläge gegen das World Trade Center und den  Recherchen eigenständig denkender und recherchierender Menschen wurde viel zu gross, so dass die Zahl jener kritischer Zeitgeister, die es nicht mehr den Mainstreammedien überlassen wollten, was sie zu denken haben, ständig wuchs und weiter wächst.

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Mobbing gegen unbeqeme Anwälte in der Schweiz: Der Fall Rechtsanwalt Oliver Lücke.

Oliver Lücke

Rechtsanwalt Oliver Lücke

Der in Bern praktizierende und ursprünglich aus Deutschland stammende Anwalt Oliver Lücke erzählt im nachfolgenden Interview, wie man in der Schweiz als kritischer Anwalt unter die Räder kommen kann, wenn man unabhängig arbeiten und sich den fragwürdigen Machenschaften der Schweizer Justiz nicht beugen möchte.

Ein Interview von Ardašir Pârse mit Rechtsanwalt Oliver Lücke

Ardašir Pârse: Sehr geehrter Herr Lücke, Sie vertreten die Interessen von Alexander Dorin in seinem Strafverfahren gegenüber den Justizbehörden des Kantons Basel-Stadt. Herr Dorin hat bereits über Ihre Erkenntnisse hinsichtlich der Korruption am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in einem Interview hier berichtet und wir sind gespannt, wie die Sache ausgeht. Allerdings haben Sie als Rechtsanwalt auch noch eine ganz andere Geschichte in eigener Sache zu berichten.

Oliver Lücke: Ja, das trifft zu. Wie Sie dem Interview mit Herrn Dorin entnehmen können, ermittle ich seit knapp zwei Jahren den sich inzwischen bestätigten Verdacht von Manipulationen und Korruption innerhalb der schweizerischen Rechtsprechung und auch am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Darauf gestossen bin ich allerdings eher rein zufällig und aus der Not heraus. Ich habe im Oktober 2013 mein bernisches Anwaltspatent erworben und eröffnete meine eigene Kanzlei im Februar 2014. Nachdem ich aus dem Nichts heraus einen sehr erfolgreichen Start meiner Selbstständigkeit gehabt hatte, vergrösserte ich meine Kanzlei bereits im Mai 2015 und hatte vier Angestellte. Ich mache kein Geheimnis daraus, dass ich in meinem zweiten Geschäftsjahr einen Umsatz von CHF 380‘000.00 erwirtschaftet hatte. Nun ist es aber so, dass es da wohl Personen im Kanton Bern gibt, die von Missgunst und Gewinnsucht getrieben sind. An dieser Stelle beginnt die eigentliche Geschichte.

Ardašir Pârse: In der Tat spricht es für Sie, wenn Sie so einen erfolgreichen Start hatten, aber was meinen Sie mit Missgunst und Gewinnsucht?

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Oliver Lücke

Rechtsanwalt Oliver Lücke

Der in Bern praktizierende und ursprünglich aus Deutschland stammende Anwalt Oliver Lücke erzählt im nachfolgenden Interview, wie man in der Schweiz als kritischer Anwalt unter die Räder kommen kann, wenn man unabhängig arbeiten und sich den fragwürdigen Machenschaften der Schweizer Justiz nicht beugen möchte.

Ein Interview von Ardašir Pârse mit Rechtsanwalt Oliver Lücke

Ardašir Pârse: Sehr geehrter Herr Lücke, Sie vertreten die Interessen von Alexander Dorin in seinem Strafverfahren gegenüber den Justizbehörden des Kantons Basel-Stadt. Herr Dorin hat bereits über Ihre Erkenntnisse hinsichtlich der Korruption am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in einem Interview hier berichtet und wir sind gespannt, wie die Sache ausgeht. Allerdings haben Sie als Rechtsanwalt auch noch eine ganz andere Geschichte in eigener Sache zu berichten.

Oliver Lücke: Ja, das trifft zu. Wie Sie dem Interview mit Herrn Dorin entnehmen können, ermittle ich seit knapp zwei Jahren den sich inzwischen bestätigten Verdacht von Manipulationen und Korruption innerhalb der schweizerischen Rechtsprechung und auch am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Darauf gestossen bin ich allerdings eher rein zufällig und aus der Not heraus. Ich habe im Oktober 2013 mein bernisches Anwaltspatent erworben und eröffnete meine eigene Kanzlei im Februar 2014. Nachdem ich aus dem Nichts heraus einen sehr erfolgreichen Start meiner Selbstständigkeit gehabt hatte, vergrösserte ich meine Kanzlei bereits im Mai 2015 und hatte vier Angestellte. Ich mache kein Geheimnis daraus, dass ich in meinem zweiten Geschäftsjahr einen Umsatz von CHF 380‘000.00 erwirtschaftet hatte. Nun ist es aber so, dass es da wohl Personen im Kanton Bern gibt, die von Missgunst und Gewinnsucht getrieben sind. An dieser Stelle beginnt die eigentliche Geschichte.

Ardašir Pârse: In der Tat spricht es für Sie, wenn Sie so einen erfolgreichen Start hatten, aber was meinen Sie mit Missgunst und Gewinnsucht?

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Der Basler Staatsanwalt Markus Hofer und seine kriminellen Machenschaften

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ein Interview von Ardašir Pârse mit Rechtsanwältin Xenia Peran:

Ardašir Pârse: Sehr geehrte Frau Peran. Mit dem Fall Alexander Dorin haben sich bisher schon einige Anwälte beschäftigt. Sie waren sich bisher einig, dass dieser Fall zum Himmel stinkt und eindeutig darauf hinweist, dass sich gewisse Mitglieder der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt krimineller Methoden bedienen, um an dem Schweizer Enthüllungsautor Alexander Dorin einen Rufmord zu begehen und ihn durch Verleumdungen und manipulierte Beweise in die Ecke zu drängen, was sich Herr Dorin jedoch nicht gefallen lässt und sich heftig zur Wehr setzt.

Sogar der Basler Anwalt Dr. Stefan Suter sprach am 25. September 2015 in einem Interview mit der serbischen Diasporazeitung Vesti von einem sehr restriktiven Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft gegenüber Alexander Dorin. Das ist relativ unüblich, da Systemanwälte im Normalfall in ihrer Wortwahl gegenüber der Staatsanwaltschaft äusserst vorsichtig sind und nicht wirklich anecken wollen. Noch deutlichere Worte fand der Schweizer Anwalt Edmund Schönenberger, der den damals für den Fall Alexander Dorin zuständigen Basler Staatsanwalt Thomas Homberger in einem Fax vom 26. 07. 2015 aufgrund dessen Verhaltens als Faschisten bezeichnete. Homberger wurde später durch den Staatsanwalt Markus Hofer ersetzt, der sich seither gegenüber Alexander Dorin ebenfalls wie ein waschechter Justizkrimineller verhält. Mittlerweile bezeichnete auch der Schweizer Rechtsanwalt Oliver Lücke das Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft gegen Alexander Dorin während diverser Medienauftritten als regelrechten Skandal.

Der Schweizer Anwalt Oliver Lücke erzählt in einer serbischen Sendung ausführlich von den Irrwegen der Schweizer Justiz

Auch der Fall Daniele Ganser zeigt auf, dass Enthüllungsautoren in der Schweiz vom System angegriffen und verleumdet werden, während man als Vergleichsfall auf internationaler Ebene auf den Fall von Julian Assange verweisen kann. Wie sind Sie auf den Fall Alexander Dorin aufmerksam geworden und was sind Ihre bisherigen Eindrücke?

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Der Fall Daniel Rietiker und die Irrwege der Schweizer Justiz

Ardašir Pârse: Sehr geehrter Herr Dorin, momentan scheinen sich die Ereignisse im Sumpf eidgenössischer Justizkorruption zu überschlagen. Ihr Anwalt Oliver Lücke, der Sie in Ihrem Fall gegen die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vertritt, scheint nebenbei noch einen ganz anderen Skandal von ziemlicher Tragweite aufgedeckt zu haben. Was können Sie uns dazu sagen?

Alexander Dorin: Ja, der Fall ist äusserst brisant und birgt ziemlichen Sprengstoff in sich. Anhand dieses Falles können wir sehen, dass sich die Schweizer Justiz- und Behördenkorruption nicht nur auf den Kanton Basel-Stadt beschränkt, auch wenn der vorliegende Fall dennoch mit Basel verbunden ist. Es geht um folgendes:

Der in der Schweiz arbeitende und ursprünglich aus Deutschland stammende Rechtsanwalt Oliver Lücke befasst sich oft mit ‚heissen Fällen, die der Schweizer Justiz offensichtlich ein Dorn im Auge sind, weswegen Herr Lücke sich bereits mit diversen Massnahmen der Schweizer Justiz konfrontiert sah, die man als regelrechtes Mobbing und Versuch der Existenzvernichtung bezeichnen kann.

Während seiner Arbeit als Anwalt vertrat er widerholte Male Mandanten, welche die Schweiz wegen Menschenrechtsverletzungen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg verklagten. Dabei fiel Herrn Lücke auf, dass man in Strassburg meisten immer dann mit einer Anzeige gegen die Schweiz nicht durchkommt, wenn es um das Recht auf ein faires Verfahren im Sinne von Art. 6 EMRK geht. Die Absageschreiben wurden von zwei Herren verschickt, die mit ihren Kürzeln in dem Schreiben vermerkt sind. Nach Recherchen gelang es Herrn Lücke, die Namen hinter diesen Kürzeln herauszufinden. Das Kürzel DAR steht für Daniel Rietiker und das Kürzel AMC für Alexander Misic – beide Schweizer Staatsbürger.

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